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rechtliche Seite Beitrag vom 30.09.2008, 16:39 Uhr
mich würde mal interessieren wie es rechtlich ist wenn ein Zahnimplantat gemacht wird.
Ich weiß das vorab ein Gespräch stattfinden muss. Es muss auch ein HKP erstellt werden der Genehmigt wird. Muss aber vom Patient eine Einwilligungerklärung zur Kostenübernahme unterschrieben werden? Oder kann das alles nur in mündlicher Form abgeklärt werden? Wie sieht es hier rechtlich aus?
Kann mir jemand helfen?
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Re: rechtliche Seite Beitrag vom 30.09.2008, 18:23 Uhr
Ohne eine Unterschrift bezüglich der Kosten rührt der Zahnarzt keinen Finger. Mündlich geht gar nichts. (Es gibt möglicherweise Zahnärzte, die ohne Abrechnungsstelle arbeiten, aber die wollen oft Vorauszahlung). Patienten müssen ein Formular unterschreiben und sich damit einverstanden erklären, dass eine Abrechnungsstelle dies in die Hand nimmt. Dort ist auch das Rechtliche abgedruckt (man kann 2 Wochen lang widersprechen, das ist aber meistens noch kleiner gedruckt!). Der Zahnarzt bekommt sofort nach dem Eingriff sein Geld von der Abrechnungsstelle, und die fordert das beim Patienten ein. Wenn etwas am Eingriff nicht geklappt hat, klagt die Abrechnungsstelle. Der Zahnarzt ist nicht nur entlastet, sondern solche Verfahren werden gern in die Länge gezogen, so dass ein Patient, der Anspruch auf Entschädigung hat, wichtige Fristen vergeigt. Aber es kann ja auch mal gutgehen! Viel Erfolg.
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Re: rechtliche Seite Beitrag vom 30.09.2008, 18:29 Uhr
Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt: wenn was schiefgeht, klagt natürlich (hoffentlich) der Patient, wenn er es so rechtzeitig merkt, dass er nicht zahlt. Da die Abrechnungsgesellschaft das Geld dem Zahnarzt dann schon vorgeschossen hat, holt die sich das natürlich zurück. Aber wie gesagt, es gibt ja auch ein paar gute Implantologen. Viel Glück!
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Re: rechtliche Seite Beitrag vom 30.09.2008, 18:46 Uhr
ich muß wohl die Situation etwas mehr aufklären. Es ist so das ich dort gearbeitet habe und ich 1/4 ungefähr zahlen sollte. Nun arbeite ich dort nicht mehr und es kam eine hochoffizielle Rechnung 7 Monate später.
Wir haben aber einen anderen Betrag ausgemacht, der von mir auch gleich bezahlt wurde. Und nun stellt er mich als Lügnerin hin und das es nur eine Anzahlung gewesen wäre.
Würde gerne wissen wie das rechtlich aussieht weil wir nie was schriftlich gemacht haben, außer einen Fresszettel den er mir mal gegeben hat wo der eigentliche Gesamtbetrag drauf stand , den er jetzt als Anzahlung betittelt.
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Re: rechtliche Seite Beitrag vom 30.09.2008, 18:47 Uhr
Stefanie - es gibt natürlich auch noch einen anderen Weg. Wenn Sie nichts Schriftliches in Händen haben - dann hat der Zahnarzt auch nichts. Oder? Haben Sie die Rechnung schon bezahlt? Wenn nicht - super. Wenn doch - Pech. Zu schade, dass wir im Forum hängen. Es gibt noch so viel Aufklärungsbedarf.
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@Odil Beitrag vom 30.09.2008, 18:50 Uhr
natürlich kann man was negatives schreiben. Aber ein Raum für die Meldung die zur steuerrechtlichen Verfolgung führen könnten, ist das hier nicht. Red.
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Re: @Odil Beitrag vom 30.09.2008, 19:07 Uhr
Nun ja, liebe Redaktion, das stimmt so nicht. Ich darf das Wort Pfusch nicht verwenden, auch wenn kein anderes Wort zutreffend ist. Allgemein darf man ja nur von "Unzufriedenheit mit einem ZA" sprechen. Damit wird aber Pfusch verharmlost. nicht Negatives über ZÄ darf man in diesem Foruzm auch nicht sagen. Auch wenn es noch so treffend ist. Das wird sofort gelöscht. Sie sollten doch wenigstens zu Ihren Auflagen stehen.
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