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THEMA: Re: konservierende Leistungen?
 
konservierende Leistungen?
Beitrag vom 02.04.2003, 13:45 Uhr

 
von Marion
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Geburtstag:
Hallo!!
Dem von meinem Zahnarzt erstellten Heil -und Kostenplan ist der Satz vorangestellt: Für Ihre Behandlung werden ohne konservierende Leistungen voraussichtlich folgende Kosten entstehen:.
Nun hätte ich ganz gerne gewußt, was ich darunter zu verstehen habe.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage.
Marion
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Re: konservierende Leistungen?
Beitrag vom 02.04.2003, 18:35 Uhr

 
von Dr.Metelski
Platinum Boarder
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Konservierende Leistungen sind z.B. Füllungen,
Wurzelfüllungen, Zahnsteinentfernungen.




M.f.G. Dr. Metelski
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Re: konservierende Leistungen?
Beitrag vom 02.04.2003, 19:03 Uhr

 
von Marion
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Geburtstag:
Vielen Dank Dr.Metelski.
Sehe ich es richtig, daß dies überwiegend Leistungen sind die von der Kasse übernommen werden?
Liebe Grüße
Marion
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Re: konservierende Leistungen?
Beitrag vom 03.04.2003, 09:50 Uhr

 
von Dr.Metelski
Platinum Boarder
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Konservierende Leistungen z.B. Wurzelfüllungen
werden von der Kasse voll übernommen.
Füllungen in Zähnen werden von der GKV auch übernommen, im Frontzahnbereich mit zahnfarbenem Kunststoff, im Seitenzahnbereich
nur als Amalgamfüllung. Möchten Sie also im
Seitenzahnbereich z. B. eine Goldgußfüllung, ein Keramik- oder Kunststoffinlay, müssen Sie es selbst bezahlen.





M.f.G. Dr. Metelski
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bei Beantragung eines Zuschusses für Zahnersatz (Heil- und Kostenplan) bei der gesetzlichen Krankenkassen dieser immer den gleichen Betrag ausmacht, egal ob Sie sich für ein Implantat, eine Brücke oder einen herausnehmbaren Zahnersatz entscheiden? Das ist dann der sogenannte Festzuschuss. Dieser lässt sich allerdings durch regelmässige Zahnarztbesuche in den letzten 5 Jahren (um 20%) bzw. 10 Jahren (um 30%) steigern.
Mehr zum Thema Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkassen.

 
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