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Frage an die Zahnärzte zur Mehrfachberechnung der GOZ-Pos. 902 Beitrag vom 02.05.2010, 17:18 Uhr
Hallo liebe Zahnärzte,
in der kürzlich erhaltenen Rechnung für meinen implantologischen Eingriff (2 UK-Implantate mit Knochenauffbau) ist die GOZ-Ziffer 902 pro Implantat 4-mal berechnet worden, was ich nicht beanstande.
Nun hat meine PKV aber die Hälfte dieser Kosten mit der Begründung abgelehnt, dass die Nr. 902 der GOZ "nur 2-mal pro Sitzung und Region" erstattungsfähig sei, weil für häufigeres Einsetzen der Implantatschablone keine "medizinische Notwendigkeit" bestünde. Meine Frage: Gibt es tatsächlich eine Bestimmung (vielleicht sogar ein Gerichtsurteil), wonach die Versicherung das Einsetzen der Implantatschablone nur 2-mal pro Region und Sitzung erstatten muss, weil darüber hinaus keine medizinische Notwendigkeit besteht? (Ich habe bei meiner Recherche bisher keine derartigen Einschränkungen gefunden.)
Für Antworten bedanke ich mich schon mal im Voraus. Gruß, alkmene
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Re:Frage an die Zahnärzte zur Mehrfachberechnung der GOZ-Pos. 902 Beitrag vom 03.05.2010, 00:20 Uhr
Hallo alkmene,
zweimal die 902 pro Impl. sollten tatsächlich ausreichend sein. Bitten Sie doch Ihren Chirurgen um eine kurze Begründung, warum das im konkreten Fall häufiger notwendig war.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.J.Wollschläger
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Re:Frage an die Zahnärzte zur Mehrfachberechnung der GOZ-Pos. 902 Beitrag vom 03.05.2010, 00:44 Uhr
Letzte Änderung: 03.05.2010, 00:48 von alkmene.
Hallo Herr Dr. Wollschläger,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Die kieferchirurgische Rechnung enthält bereits die folgende Begründung:
"Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität. Erhöhte Schwierigkeit und erschwerte Umstände der Ausführung durch mehrfaches Sondieren bei mehreren Implantaten mit gleichzeitiger Parallelitätshilfe."
Halten Sie diese Begründung für nicht ausreichend?
Freundliche Grüße, alkmene
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Re:Frage an die Zahnärzte zur Mehrfachberechnung der GOZ-Pos. 902 Beitrag vom 03.05.2010, 09:42 Uhr
Hallo alkmene,
nein.
Regelmäßig ist die Richtung der Implantate mit den ersten ein bis zwei Bohrungen festgelegt. Das Einbringen von Implantatschablonen ist danach nicht mehr notwendig.
Sollte das im Einzelfall tatsächlich anders gewesen sein, müsste das schon konkret begründet werden.
Erhöhte Schwierigkeiten rsp. "erschwerte Umstände" (meint wohl "erschwerende Umstände") bei der Ausführung berechtigen zur Erhöhung des Steigerungsfaktors (z.B. 3,5 statt 2,3). Was ein "Sondieren mit gleichzeitiger Parallelitätshilfe" sein soll ahne ich zwar, ordentliches Deutsch ist es nicht.
Wir ärgern uns zurecht oft über ähnlich unqualifizierte Äußerungen der Versicherungsangestellten. Dann müssen wir uns aber auch um saubere Argumentationen und Begründungen bemühen. Das gilt jedenfalls dann, wenn wir über das normale Maß hinaus schwierige Behandlungen berechnen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.J.Wollschläger
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Re:Frage an die Zahnärzte zur Mehrfachberechnung der GOZ-Pos. 902 Beitrag vom 03.05.2010, 11:19 Uhr
Letzte Änderung: 03.05.2010, 11:21 von alkmene.
Hallo Herr Dr. Wollschläger,
herzlichen Dank für Ihre ausführliche Erläuterung, die mir einleuchtet. Es wäre schön, wenn auf den Rechnungen das Zustandekommen der einzelnen Positionen auch für einen zahnmedizinischen Laien einigermaßen nachvollziehbar wäre, was leider häufig nicht der Fall ist... ;-))
Vielleicht ist mit "Sondieren mit gleichzeitiger Parallelitätshilfe" ja gemeint, dass zusätzlich (?)eine (am Vortag der OP angefertigte)"Parallelbohrschablone für Implantate" eingesetzt wurde, oder ist das bereits die im Rechnungstext erwähnte "Implantatschablone"??
Viele Grüße, alkmene
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