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THEMA: Re: Definition Freiendlücke
 
Definition Freiendlücke
Beitrag vom 10.04.2003, 15:41 Uhr

 
von Hubert
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Geburtstag:
Guten Tag,

meine Situatuin ist folgende:
Die Zähne 18, 17, 16, 15, 14, 13 und 12 fehlen und Zahn 11 ist mit einer Krone versorgt.
Ich wollte mir nun bei 13 und 14 Implantate einsetzen lassen. Da ich Anspruch auf Beihilfe habe, dachte ich die Kosten würden von der Beihilfestelle erstattet werden. Nach den Beihilfevorschriften würden die Kosten bei einer Freiendlücke erstattet werden.
Meine Beihilfestelle hat nun die Kostenübernahme abgelehnt weil es sich um keine Freiendlücke im eigentlichen Sinne handeln würde.

Ist das so richtig???
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Re: Definition Freiendlücke
Beitrag vom 10.04.2003, 20:44 Uhr

Sie haben eine Freiendlücke, weil hinter 11 kein Zahn mehr steht. Mir fällt keine Argumentation ein, das sinnvoll zu leugnen.
Gruß,
Dr. Küster
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Re: Definition Freiendlücke
Beitrag vom 11.04.2003, 01:22 Uhr

Ich denke, Hubert, dass der Begriff "Freiendlücke" im Sinne dessen, was damit beschrieben werden soll, in Ihrem Falle sehr deutlich überstrapaziert ist.

Im Übrigen denke ich, dass die Beihilfe diese beiden Implantate an 13 und 14 ablehnt, weil sich nach meiner Vorstellung keine sinnvolle prothetische Versorgungsidee dahinter verbergen kann.

Ich lasse mich aber anläßlich der geplanten prothetischen Versorgung gerne eines Besseren belehren.

Was ich damit sagen will, ist, dass Ihre Bechreibung lediglich durch die Angabe "Implantat bei 13 und 14" keinesfalls ausreichend zur Meinungsbildung ist.

Herzliche Grüße

Osswald
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Re: Definition Freiendlücke
Beitrag vom 11.04.2003, 08:54 Uhr

 
Hallo,
eine Freiendsituation liegt dann vor, wenn auf einer Kieferseite kein hinterer Backenzahn mehr steht (mindestens Zähne 6, 7 und 8 müssen fehlen) auf den eine Abstüzung erfolgen kann (es gibt auch eine beidseitige Freiendsituation, die übrigens nicht mehr unter die Beihilfekriterien fällt). Es gibt dabei m.W. keine Einschränkung, daß nur eine bestimmte Anzahl von Zähnen fehlen dürfen, da hat sich die Beihilfe auch nicht festgelegt. Daher -ungeachtet ob die Planung sinnvoll oder nicht ist (was die Beihilfestellen eh nicht überprüfen)- dürften Sie bei entsprechender Begründung durch Ihren Zahnarzt -Stichwort "Freiende"- Anspruch auf Bezuschussung haben.
Viel Erfolg
B. Zahedi
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