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THEMA: Re: Begründung für Steigerungssatz
 
Begründung für Steigerungssatz
Beitrag vom 10.04.2008, 10:59 Uhr

 
Hat bereits jemand versucht, sich einen Steigerungssatz von mehr als 2,3 von seinem Zahnarzt schriftlich begründen zu lassen? Das wurde auf einer Webseite zum Thema "HuK-Plan" vorgeschlagen.
Wird das überhaupt so gemacht?
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Re: Begründung für Steigerungssatz
Beitrag vom 10.04.2008, 11:23 Uhr

 
von mariechen
Gold Boarder
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Geschlecht: weiblich
Hallo Jutta,

bei mir stand die Begründung gleich im Heil- und Kostenplan mit drin (hatte z. T. den sieben- und neunfachen Satz).

Liebe Grüsse vom mariechen
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Re: Begründung für Steigerungssatz
Beitrag vom 10.04.2008, 12:05 Uhr

 
hallo, bei mir wird das manchmal ohne aufforderung gemacht. du kannst das selbstverständlich anfordern, das ist dein recht. du mußt es ja auch bezahlen! Je nach % zuzahlung erhöht sich ja auch deine selbstbeteiligung! das kann ganz schön heftig werden, wenn die kk nicht zahlt! ich bin privat, mit 40% eigenleistung. bei 3.5% bin ich dann genauso belastet wie ein pflichtversicherter. bzw. ist es noch teurer! gruß soriala
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Re: Begründung für Steigerungssatz
Beitrag vom 10.04.2008, 21:23 Uhr

 
Hallo,
es besteht über dem 2,3fachen Satz eine gestzliche BegründungsPFLICHT vom Behandler.
Gruß
B. Zahedi
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Re: Begründung für Steigerungssatz
Beitrag vom 10.04.2008, 23:04 Uhr

 
von ilke
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Geburtstag:
Hallo Juttak,der 2,3fache Satz ist der normale Satz von Privatversicherten der kann bis zum 3,5fachen je nach Schwierigkeit der Op erhöht werden was rechtens ist.Leider mußte ich auch hier lesen das der 7 bis 9 fache Satzt abgerechnet wird.Das ist unlauter und in meinen Augen Betrug .Achtung davor.Gruß
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Re: Begründung für Steigerungssatz
Beitrag vom 11.04.2008, 09:12 Uhr

 
Vielen Dank für die Antworten.

In welcher Form geschieht dann eine solche Begründung?
Einfach bereits durch Angabe des Satzes 3,5 im HK-Plan oder erst durch eine kurze Erklärung in der Rechnung (z.B. Mehraufwand wegen dünnen Knochen o.ä.)?
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Re: Begründung für Steigerungssatz
Beitrag vom 11.04.2008, 14:08 Uhr

 
Begründungen sind erst bei Rechnungsstellung zu geben. Dann in der Form, wie Sie es schon angedeutet haben.
Gruß
B. Zahedi
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