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THEMA: Re:Abtretungserklärung an eine Inkassofirma
 
Re:Abtretungserklärung an eine Inkassofirma
Beitrag vom 27.02.2011, 20:52 Uhr

 
von Dr. Jörg Wollschläger
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Guten Tag Joachim v.R.,

ob die abgerechneten Gebühren überhöht sind kann von hier aus natürlich nicht eingeschätzt werden.
Trotzdem einige Anmerkungen:
- Gebühren oberhalb des 2,3 fachen Satzes müssen lt. GOZ begründet werden. Ansonsten ist die Berechnung zumindest insofern nicht korrekt,
- Gebühren oberhalb des 3,5 fachen Satzes müssen vor der Behandlung mit Ihnen gesondert schriftlich vereinbart worden sein, hier wird die Versicherung mit großer Wahrscheinlichkeit die den 3,5 fachen Satz übersteigenden Kosten nicht übernehmen
- ein Verkauf der Rechnung an eine Verrechnungsstelle heist überhaupt nicht, dass diese Rechnung im Verhältnis zum Zahnarzt nicht angreifbar wäre. Diese "Inkassofirmen" sorgen für den Einzug unbestrittener Rechnungen.

Ob in Ihrem Fall eine gütliche Einigung (vielleicht "in der Mitte") möglich ist, ist schwer zu sagen, anderenfalls können Sie wohl nur die für solche Fälle zuständige Berufsgruppe bemühen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr.J.Wollschläger
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Abtretungserklärung an eine Inkassofirma
Joachim v.R. 20.02.2011, 00:11
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Dr. Jörg Wollschläger 27.02.2011, 20:52
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