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THEMA: Kostet die Freilegung extra?
 
Kostet die Freilegung extra?
Beitrag vom 27.04.2009, 19:11 Uhr

 
von flippi82
Fresh Boarder
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Bezüglich der Kosten für mein Implantat bin ich jetzt etwas verunsichert. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Ich habe im Januar mein Implantat (implantatdirect) bekommen, welches jetzt vor kurzem freigelegt wurde. Im Januar habe ich bereits 700 € bezahlt und war der Meinung damit war der Teil beim Kieferchirurgen abgezahlt. Nun soll ich aber nochmal 400 € zahlen für die Freilegung und den Knochenaufbau, der damals mit gemacht wurde. Ist diese Vorgehensweise normal?! Bin jetzt sehr verunsichert, da es sich ja auch um ein relativ günstiges Implantatsystem handelt und ich jetzt doch soviel bezahlen muss!?

Hat evtl. jemand damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen. Das wäre super. Vielen Dank.
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Re:Kostet die Freilegung extra?
Beitrag vom 27.04.2009, 19:51 Uhr

 
von Fritzi
Junior Boarder
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Wenn es vorher in der 1. Rechnung nicht aufgelistet war, muss man diese Kosten für den Knochenaufbau noch bezahlen.
Die Freilegung kann natürlich erst berechnet werden, wenn sie erfolgt ist.
Wurde das vorher denn nicht abgesprochen?
LG
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Re:Kostet die Freilegung extra?
Beitrag vom 27.04.2009, 20:42 Uhr

 
von flippi82
Fresh Boarder
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Nein leider nicht. Ich hatte den Arzt damals so verstanden, dass 700 € für alles bezahlt werden. Leider meinte der Arzt, wir machen das alles auf unbürokratischem Weg ohne Heil und Kostenplan etc. Deswegen macht er das so günstig, meinte er damals. Umso mehr bin ich über die jetzt aufkommenden zusätzlichen Kosten erschrocken. Wahrscheinlich wurde man da auch wieder über den Tisch gezogen...
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Re:Kostet die Freilegung extra?
Beitrag vom 27.04.2009, 21:46 Uhr

 
von Dr. Kai Zwanzig
Zahnarzt und Fachzahnarzt für Oralchirurgie
Gold Boarder
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Geschlecht: männlich Ort: Bielefeld Geburtstag: 1975-06-22
www.praxis-zwanzig.de
Guten Tag,
wenn Sie nicht über die Kosten entsprechend aufgeklärt wurden und auch nichts unterschrieben haben, dann kann Sie niemand dazu verpflichten, diese Rechnung zu bezahlen. Da ist die Rechtsprechung eindeutig!
MfG
Dr. Kai Zwanzig
Spezialist Implantologie
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