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THEMA: keine Rechtsempfehlung....nur eine Stellungnahme von den Spezialisten
 
keine Rechtsempfehlung....nur eine Stellungnahme von den Spezialisten
Beitrag vom 14.02.2010, 15:32 Uhr

 
von Klaus
Senior Boarder
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Anfang Januar im Ok rechts und links Sinuslifte. Auf der rechten Seite permanente Schwellung.Der Kieferchirurg meinte....abwarten. Anfang Februar Vorstellung bei einem Düsseldorfer Spezialisten wegen einer Zweitmeinung.
Dort wurde ein DVT gemacht.Ergebnis:
Ein Loch zur Kieferhöhle, Bio Oss ist darin ausgetreten und hat sich infiziert.
Es ist aber noch genügend Material beim Sinuslift verblieben um in 6 Monaten zu implantieren. Jetzt steht Mitte Februar eine HNO OP an, um das Material zu entfernen. Was wird der erste Implantologe machen....wird er sich an den erheblichen Nachfolgekosten beteiligen oder ist es nicht üblich?
Danke für einen Rat.
Klaus
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Re:keine Rechtsempfehlung....nur eine Stellungnahme von den Spezialisten
Beitrag vom 14.02.2010, 17:30 Uhr

 
von Karolina149@web.de
Junior Boarder
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Hallo Klaus, die Kostenfrage solltest Du v o r einer OP mit dem Erstbehandler klären. Du musst diesem eine sogenannte "Nachbesserung" einräumen. Ist die OP bereits woanders erfolgt, braucht er nichts bezahlen und wird dies erfahrungsgemäß auch nicht tun. Also sofort mit Deinem Behandler einen Termin ausmachen und am besten einen Bekannten mitnehmen.
Viel Erfolg!
Karolina
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Re:keine Rechtsempfehlung....nur eine Stellungnahme von den Spezialisten
Beitrag vom 16.02.2010, 13:20 Uhr

 
Hallo,
generell gibt es 2 Umstände, die den Behandler rechtlich in die Pflicht nehmen: nachweisbarer Behandlungsfehler oder Aufklärungsfehler. Ansonsten sind Sie auf Goodwill bzw. Kulanz angewiesen.
Gruß
B. Zahedi
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