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THEMA: Fragen zum Kostenvoranschlag
 
Fragen zum Kostenvoranschlag
Beitrag vom 21.05.2011, 18:32 Uhr

 
von Bremen
Fresh Boarder
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Ich habe meinen Kostenvoranschlag meiner Versicherung eingereicht, und bekam folgende Antwort.

Die Kosten für den zusätzlichen Ansatz der Ziffern Ä2382 und Ä2697 können wir nicht zusagen, da diese Leistungen unseres Erachtens durch das Zielleistungsprinzip der GOÄ bereits mit den Ziffern Ä2732 und Ä2442 abgegolten sind

Die Kosten für den analogen Ansatz der Ziffer Ä2700 übernehmen wir nicht, da diese bereits mit der Ziffer 900 bzw. 902 abgegolten ist.

Mein Behandler teilte mir mit, dass sein Kostenvoranschlag richtig sei.

Wer hat nun Recht?
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Re:Fragen zum Kostenvoranschlag
Beitrag vom 23.05.2011, 18:28 Uhr

 
hallo,,
die gebührenordnung ist 23 jahre alt. seit der ausdehnung implantologischer leistungen mit knochenrekonstruktionsmassnahmen streiten sich leistungserbringer und -erstatter über die interpretation der total unzureichenden gebührenordnung.
bei der ä2700 gibt es ein aktuelles urteil: das AG Köln hat mit Urteil vom 14.12.2010 (Az. 146 C 79/09)die rechtmässigkeit bestätigt.
bei der ä2382 sollte die begründung: mukosalappenverschiebung erfolgen. die ä2697 ist eine kieferorthopädische leistung...?
gruß
b. zahedi
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Re:Fragen zum Kostenvoranschlag
Beitrag vom 23.05.2011, 21:29 Uhr

 
von Bremen
Fresh Boarder
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Hallo Herr Dr. Zahedi,

ich bedanke mich für die schnelle Antwort.

Was ist die Geb.Nr. 2700 genau? Ist es die Bohrschablone? Diese ist im KV nicht aufgeführt. Im Kostenvoranschlag steht folgende Bezeichnung. Analog: Einsetzen einer laborgefertigte Implantatschablone, gemäß Para. 6 Abs. 2 GOZ bzw. GOÄ entsprechend Pos.2700, Anlegen von Stütz-, Halte- oder Hilfsvorrichtungen ( z.B. Verbandsplatte, Pelotte ) an OK oder UK oder bei Kieferklemme.

Die Geb.Nr.900 Implantatbezogene Vermessung des Alveolarfortsatzes des Kieferkörpers und der Schleimhaut einschließlichg metrischer Auswertung von Röntgenaufnahme zur Festlegung der Implantatposition mit Hilfe einer indiv. Schablone, je Kiefer. Ist das die Röntgenschablone mit der Röntgenkugeln?

Die Geb.Nr. 902 Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität. Was für eine Schablone wird hier eingesetzt? Die Geb.Nr. 2700 beinhaltet schon das Einsetzen einer Schablone.

Geb.Nr. Ä2697 analog: Befestigung des Transplantates durch Schrauben oder Pins, gemäß Para. 6 Abs. 2 GOZ bzw. GOÄ entsprechend Pos. Ä2697.

Die Geb.Nr. 402 will die Versicherung nicht übernehmen, da diese Leistung nicht Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung sein soll.
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