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THEMA: Beihilfebestimmungen NRW
 
Beihilfebestimmungen NRW
Beitrag vom 04.08.2011, 11:47 Uhr

 
Befund: 45 - 48 fehlen. 2 Implantate (45 und 47) geplant. Der behandelnde Zahnarzt bestätigt: "Freiende 45 infolge Entzündungen des Kiefers, Osteomyelitis in Regio 45,47. Durch die knochenprotektive Wirkung der Implantate wird einer fortschreitenden lokalen Alveolarfortsatzatrophie entgegengewirkt. Bei gestörten Seitenzahn- bzw. Kieferabstützungen OK/UK kann durch implantatgestützten Zahnersatz eine Kiefergelenküberlastung vermieden werden."
Die Beihilfestelle und auch der Amtsarzt sehen die Anforderungen nach § 4 Abs.2b BVO nicht erfüllt und lehnen eine Übernahme der Kosten ab.
Ist das richtig? Wie soll ich - ohne Implantate - zukünfig richtig kauen können?
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Beihilfebestimmungen NRW
Karl Nil 04.08.2011, 11:47
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Dr. Dr. B. Zahedi 08.08.2011, 01:32
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Wußten Sie schon, dass...

wenn die  Mehrzahl der bleibenden Zähne genetisch bedingt nicht vorhanden sind, man von einer generellen Nichtanlage spricht und selbst die gesetzlichen Krankenkassen dann die Kosten einer Implantatbehandlung übernehmen müssen?
 
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