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THEMA: Abrechnungsfehler
 
Abrechnungsfehler
Beitrag vom 23.03.2008, 13:40 Uhr

 
von Verena
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Geburtstag:
Ich brauche professionelle Hilfe zu meiner Abrechnung.

Hier der Sachverhalt: Im Oktober 2003 ist mir der Zahn 46 enfernt worden und in diesem Zuge wurde auch ein Knochenaufbau mit Granulat durchgeführt.
Im Februar 2008 sind mir die Zähne 36 und 37 gezogen worden (Knochen wurde hierbei nicht beschädigt). Im selben Eingriff habe ich an den Positionen 36 und 46 Implantate setzten lassen. In der Region 36 - 37 ist dann noch eine Knochenimlantation (Ostim bone grafit material) durchgeführt worden (erst nach setzten des Implantates bei 36).
In der Abrechnung findet sich die Knochenimlantation aber für die Region 37 - 36 und 46 wieder. Auch eine Knochenspanentnahme ) und Membranverwendung (was auch immer das alles ist) ist für 36 - 37 und 46 berechnet worden. Was mich ebenfalls stutzig macht ist der Posten Konkretmententfernung an den Nachbarzähnen. Muss man von dieser etwas mitbekommen? Ich habe nicht mitbekommen, dass so etwas gemacht wurde.

Frage: Kann eine Knochespanentnahme, Knochenimplantation, Op-Maßnahme z. Lagerbildung d. Alveolarf., Implantation v. allopl. Materialz. Weichteilunterf. und Membran einbringen vorgenommen werden, wenn der Zahn 46 bereits mit einem Knochenaufbau versorgt wurde.
Beim Eingriff selbst ist das Gebiet nur geöffnet worden, eine Bohrung vorgenommen worden und schließlich wurde das Implantat eingedreht und die Wunde wieder verschlossen.

Ich habe das Gefühl, dass der Chirug einfach für beide Kieferseiten die selben Leistungen abgerechnet hat, obwohl diese nicht so durchgeführt wurden?

Um Mithilfe bin ich sehr dankbar, habe nämlich echt keine Ahnung und bin ziemlich verzweifelt.

Verena
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Re: Abrechnungsfehler
Beitrag vom 23.03.2008, 14:54 Uhr

 
Hallo,
dieser Sachverhalt ist nur grundsätzlich zu beantworten: wenn die Leistung nicht erbracht wurde, ist sie nicht berechnungsfähig. Ob sie erbracht wurde, müssen Sie mit dem Behandler klären, indem Sie ihm genau diese Fragen stellen.
Viele Grüsse
B. Zahedi
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Re: Abrechnungsfehler
Beitrag vom 24.03.2008, 18:24 Uhr

 
von Verena
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Geburtstag:
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.
Es ist definitiv kein künstlicher oder eigener Knochen an 46 eingebracht worden. Mich würde allerdings interessieren, ob es überhaupt möglich ist einen Knochenaufbau u. a. benannte gemacht werden kann, wenn die zuvor schon einmal gemacht wurde.

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar.

Verena
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Re: Abrechnungsfehler
Beitrag vom 24.03.2008, 23:19 Uhr

 
von hani
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Geburtstag:
Hallo,

Mit Ostim ist nur seitlich Knochenaufbau möglich, fehlt Knochen in der Höhe , ist nur mit Knochenblöcken durch Befestigung mit einer Schraube möglich.Um das Block herum wird Ostim odr Bio Oss angebracht, eine Membaran stabilisiert den Ersatzknochen und bildet gleichzeitig eine Schutzwand nach Aussen und kein Bindegewebe kann in das Knochenersatzmaterial wachsen. nach ca. 4-6 Monaten wird die Schraube entfernt und das Imp. eingesetzt. Ich würde genau danach fragen, wie schon Dr. Zahedi Ihnen schrieb.
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