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84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 05.08.2010, 16:44 Uhr
Hallo
meine Geschichte ist natürlich viel länger, hier erst mal nur ganz kurz:
Mir wurden im März 2009 von einem Zahnarzt in Marl 6 Implantate gesetzt, im März diesen Jahres hatte ich davon noch 4 übrig, worauf dann die Prothese angepast wurde. Nachdem Erhalt der Prothese verlor ich innerhalb von 6 Wochen weitere 3 Implantate, jetzt habe ich also von den 6 nur noch eines übrig.
Eine second opinion wieß aus, daß ich dieses verbliebene wohl auch verlieren werde, weil es kaum mehr verankert ist im Kiefer.
In einem Gespräch mit dem Zahnarzt habe ich zur gütlichen Lösung dieses Casus vorgeschlagen, die mir entstandenen Kosten zurück zu vergüten, sodaß ich die nun fällige vollständige neue Behandlung an anderer Selle ausführen lassen kann. Daraufhin erklärte er, er zahle nicht zurück, da er seine Leistung erbracht habe.
Wohin kann ich mich wenden, was kann ich unternehmen, außer mich gleich an einen Rechtsanwalt zu wenden, was mich wiederum in erster Linie nur Geld kosten wird.
Guter Rat erbeten
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 06.08.2010, 11:45 Uhr
Hallo, tatasächlich schuldet der Arzt nur die korrekte Behandlung und nicht den Erfolg. D.h. Sie müssten einen Behandlungsfehler nachweisen. Allerdings ist bei einem derart krassen Misserfolg nicht von einer einwandfreien Behandlung auszugehen. Sie sollten sich einen Gutachter z.B. über die zuständige Zahnärztekammer, vielleicht sogar besser über den BdiZ(.de) suchen. Da das alles mit vorzuverauslagenden Kosten verbunden ist, sollten Sie die kalkulieren und bei bestehender Rechtsschutzversicherung die Dienste eines Rechtsbeistandes in Anspruch nehmen. Gruß B. Zahedi
Gruß B. Zahedi
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 07.08.2010, 01:48 Uhr
Danke für Ihre Antwort.
Nur mein Problem ist natürlich, wie ich einen Behandlungsfehler nachweisen soll.
In der Tat ist der Mißerfolg krass, scheint mir auch, aber das wird keinen Beweis eines Behandlungsfehlers liefern. Ich bin nämlich Raucher, mehrmalige Nachfrage, ob das ein Problem sei in Bezug auf das Einsetzten von Implantaten, wurde auch vor Zeugen vom Zahnarzt verneint.
Ich hätte wohl einige Ideen: Peri-implantitis, wahrscheinlich wurden die Implantate in noch immer entzündetes Knochengeweben gesetzt, Nach vorherigen Verlusten von Implantaten wurde fröhlich neu imlantiert ohne die Ursache des Verlustes zu diagnostizieren, Nach meinem Einwand Entzündungsschmerzen am Implantat 13 zu spüren wurden mir 42 Tabletten Clinda-Saar 600 mg verabreicht, die Folge: 1 1/2 Wochen Krankenbett, später verlor ich nicht nur Imp. 13 sondern auch Imp. 15.
Ich bin im Besitz aller Röntgenaufnahmen, die im Verlauf der Behandlung gemacht wurden. Eventuell kann ein Spezialist auf den Beginnaufnahmen den Zustand meines Knochengewebes ersehen, ich kann auf einigen späteren deutlich Knochengewebeschwund um die Implantate erkennen, damit kann ich den Verlauf des Verlustes der Imp. dokumentieren, aber damit habe ich immer noch keinen Behandlungsfehler nachgewiesen.
Selbst ein Gutachter kann nur auf dieser Basis zu seinem Urteil kommen, und wird schwerlich den nötigen Nachweis erbringen können.
Es kann doch nicht sein, daß ich als Patient auf Gedei und Verderb der medischen Kaste ausgeliefert bin, und bei deutlicher Fehlleistung keinen Möglichkeiten habe, außer einem Rechtsstreit, der Jahre dauern kann, teuer ist und mit dem wahrscheinlichen Ausgang einer Schlichtung enden wird, während der betreffende Arzt in aller Ruhe mit seiner einträglicher Tätigkeit weitermacht.
Gibt es denn innerhalb der Berufsvereinigungen keine Handhaben um diese Praktiken zu sanktionieren, immerhin bin ich ein Beispiel für einen krassen Misserfolg, wie Sie es nennen.
Bin ich denn wirklich als betroffener Patient auf mich alleine gestellt, und muß ich den unmöglichen Nachweis einer Fehlbehandlung erbringen, bevor eine redliche Lösung in meiner Situation erzielen kann? Gibt es denn keine Schiedsinstanz, oder Ombudsmänner, an die ich mich wenden kann?
Der wirklich wichtige Rat an alle zukünftigen Implantatpatienten kann nur lauten, erst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, bevor man sich unter Behandlung begibt, das habe ich leider versäumt.
mit freundlichen Grüßen Robert Jansen
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 07.08.2010, 09:07 Uhr
Uff, das ist heftig! Tut mir leid. Da hab ich ja ein Mini-Problem (überlegen, ob und welche Art des Zahnersatzes) Ich würde mich "irgendwo ganz oben" beschweren. Über Implantate gehört mal richtig aufgeklärt. Hinweis: Da gibt es die Zeitschrift "Guter Rat", in eine der letzten Ausgaben stand da etwas über Haftung, Fehler usw. beim Implantatsetzen. Alles Gute!
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 09.08.2010, 14:39 Uhr
Hallo Herr Jansen,
das ist in der Tat sehr heftig, was Sie da beschreiben. Ein bescheidene Frage habe ich, die sich mir nicht hundertprozentig aus dem Beitrag erschließt. Sind Ihnen zweiteilige Implantate gesetzt worden und wurde vor der Behandlung auf andere und wenn ja auf welche Alternativen hingewiesen?
Mit freundlichen Grüßen
Uwe B.
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 09.08.2010, 16:18 Uhr
Hallo Herr Uwe B.
mir sind einteilige Implantate gesetzt worden. Zuerst war geplant, einen Steg auf diesen Implantaten zu befestigen, als Träger der Prothese, später hat der Zahnarzt Lokatoren preferiert und mir wurde also eine darauf basierte Prothese angemessen. Diese hieß es, wäre eleganter auszuführen.
Alternatiefe Behandelmöglichkeiten wurden nicht besprochen.
Grüße Robert Jansen
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 09.08.2010, 17:56 Uhr
Hallo Herr Jansen,
das Ihnen keine Alternativen aufgezeigt wurden, deutet auf einen klassischen Fall von Fehlbehandlung hin, den es genauer zu untersuchen gilt und der Ihnen gute Chancen auf "Schadenersatz" bescheren könnte. Wenn Sie an Hilfe Interesse haben, melden Sie sich bei mir und wir schauen gemeinsam, was man da machen könnte.
Viele Grüße Uwe B.
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 10.08.2010, 10:12 Uhr
Super! Da wird mit medizinischem Halbwissen jongliert, ohne dass sich einer (außer dem Betroffenen) damit beschäftigt hat und dann kommt noch ein Anwalt (?) und verspicht auf diesem Weg Kohle rauszuschlagen. Wie unseriös ist das denn?
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 10.08.2010, 13:21 Uhr
Also hier wird weder mit Halbwissen jongliert noch geht es darum daraus Kapital zu schlagen. Schade das solche verbalen Angriffe immer aus der Anonymität kommen. Vielmehr geht es genau darum, gemeinsam mit dem Betroffenen und Zahnärzten/Implantologen heraus zu finden, was schief gelaufen sein könnte. Und wenn sich daraus ein Fehler ableiten ließe, dann ist es ja wohl das Recht des Geschädigten, Schadenersatz geltend zu machen, oder?
Grüße Uwe B.
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 10.08.2010, 13:51 Uhr
Also...... Uwe B. Ist auch recht anonym. Ich denke, dass der Ratschlag von Kollegen Zahedi hier am Weitesten führt. Es macht keinen Sinn, hier bereits konkrete Anschuldigungen gegen den behandelnden Zahnarzt zu Verbreiten, ohne dass der tatsächliche Hergang der Behandlung auch nur ansatzweise klar wäre. Die Wahl zwischen Stegen und Locatoren haben Sie bspw. nur auf zweiteiligen Systemen. Dass hier etwas Grundlegendes schief gelaufen sein muss, ist klar. Ein Gutachter muss herausfinden, was. Sind Sie sicher, Herr Jansen, dass der Behandler jede Art von Kulanz oder Nachbesserung ablehnt?
MfG
O.nHugo
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 10.08.2010, 14:18 Uhr
Natürlich stellt man sich nicht mit allen Daten vor, aber mit einem Namen kann ich denjenigen auch direkt ansprechen. Herr Jansen fragte nach Alternativen zu Gutachtern und bat um Hilfe. Ich bin kein Gutachter, auch kein Zahnarzt, arbeite aber mit solchen eng zusammen und könnte dort vermitteln, dass sich der Fall in seiner Gänze angesehen wird, um daraus eventuell Schlüsse ziehen zu können. Natürlich sollte sich Herr Jansen auch an die Kammern bzw. an seine Krankenkasse wenden, dies ist auch eine Möglichkeit.
Grüße Uwe B.
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 10.08.2010, 14:54 Uhr
Hallo Uwe B.!
Falls Sie einen Ratschlag haben, dann geben Sie doch bitte Ihre Mailadresse hier bekannt.
Gruß Karl
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 11.08.2010, 02:43 Uhr
Hallo
inzwischen brennt die Diskussion ja richtig los, vielen Dank für Ihre Anteilnahme und all Euer Mitdenken, denn ich habe wirklich ein Problem.
Zu der Frage bzgl. Kulanz oder Nachbesserung:
zuallererst verlor ich kurz nach dem Einsetzten von Impl. 11 dieses wieder. Beim Einsetzten brach ein Stück der Knochenwand, die das Bohrloch begrenzte, ab, gleich eingebrachtes Knochenpräparat konnte den Verlust des Impl. nicht verhindern. Mein Zahnarzt meinte nur, diesen Verlust dürfte ich nicht mitzählen, er hätte ihn ja mehr oder weniger angekündigt?!?
Dann verlor ich Impl. 21 wohl durch eine Entzündung.
Danach war Impl. 15 an der Reihe, da dies aber offensichtlich unverzichtbar war, wurde 3 Monate später aus Kulanz auf der Position 14 erneut ein Impl. gesetzt.
Jetzt vergingen etwa 8 Monate ohne weitere Behandlung.
Zum Zeitpunkt des Anpassen der Prothese hatte ich also noch Impl. auf folgenden Positione: links 24, 25, rechts 12 1/2, 14.
Bis auf Impl. 14 waren die Impl. schon etwa 1 Jahr in meinem Kiefer, und dann innerhalb von 1 1/2 Monaten nach Erhalt der Prothese verlor ich erst Impl. 12 1/2, dann 14, und dann 25.
Davor, nähmlich als mir die Prothese eingepaßt wurde, war meine Frage, was zu tun sei, im Falle eines erneuten Verlusts eines Impl.. Für diesen Fall bod mir der Arzt an ev. auf 17, und 27 neue Impl. zu setzen, da diese Positionen noch ´frei´wären.
Als ich aber dann innerhalb kürzester Zeit nicht nur eins sondern gleich drei Impl. verlor, war mein Vertrauen in diesen Zahnarzt völlig dahin, und waren erneute Impl. durch ihn zu setzten für mich keine Option mehr. Da habe ich also sein Kulanzangebot implizit abgewiesen. Deshalb stellte ich ihn zur Rede. Erst schien er mit meinen redlichen Vorschlag (Erstattung meiner Kosten) einverstanden, aber nach Rücksprache mit seinem Anwalt meldete er mir eben, daß er seine Leistung erbracht hätte und nicht denke an Erstattung meiner Kosten.
Mein Standpunkt ist aber, daß er seine Leistung nicht erbracht hat, dabei kommt noch, daß ich inzwischen die ersten Signale spüre, (nach meinen Erfahrungen weiß ich, wie es sich anfühlt) daß ich auch das letzte Impl. verlieren werde.
Damit bleibt nichts übrig von seiner Behandlung und kann ich wieder von vorne anfangen, nur ist in der Zwischenzeit mein Kieferknochen ziemlich durchlöchert an den wichtigen Positionen und wird eine neu Behandlung dadurch erschwert/teurer. Habe ich denn überhaupt keinen Regressanspruch, außer auf Kulanzbasis?
Trotz dieser offensichtliche Fehlleistung liegt, wie ich es jetzt verstehe, die Beweislast bei mir, ich muß einen Behandlungsfehler nachweisen, will ich vor einem Gericht bestehen mit meiner Klage.
Das ist mein Problem!!!! Momentan suche ich also einen kompetenten Gutachter, der meinem Fall beherzigen will und mich in meinem Wunsch um Rehabilitierung, unterstützen kann. Schadenersatz oder Schmerzensgeld sind dabei nicht mein Ziel, wie gesagt wäre ich zufrieden mit der Erstattung meiner Kosten.
Unterdessen hat ein Professor der Uniklinik Heidelberg, der dortige Leiter der zahnheilkundlichen Abteilung, nach Sicht meiner Röntgenbilder verlauten lassen, dass ev. nicht alle Zähne im Oberkiefer hätten gezogen werden mussten, na prima.
Und sind Sie Herr Uwe B. ein Anwalt und wo sehen Sie denn Möglichkeiten für einen erfolgreichen Rechtsgang?
Grüße Robert Jansen
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 11.08.2010, 09:06 Uhr
Hallo Herr Hansen,
es liest sich wie ein schlechter Krimi, um das mal vorsichtig auszudrücken. Zu Ihrer Frage. Ich bin kein Anwalt und kein Zahnarzt habe aber beruflich mit beiden zu tun. Ich habe durch meine Tätigkeit Kontakt zu mehreren hundert implantologisch tätigen Zahnärzten, welche teilweise schon länger als 10-15 Jahre implantologisch tätig sind. Außerdem arbeite ich mit einer der führenden Anwaltskanzleien für Zahnarztrecht in Deutschland eng zusammen und in dieser Verbindung könnte man prüfen, inwiefern Sie zu Ihrem Recht kommen können. Zunächst würde ich aber erst einmal ein paar erfahrene Zahnärzte darüber schauen lassen und deren Aussage abwarten, sofern Sie daran Interesse haben. Für eine weiteregehende Korrespondenz, können Sie mir gern an uwebraeutigam@gmx.de Ihre weiteren Fragen stellen.
Grüße Uwe B.
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 29.09.2010, 11:37 Uhr
Hallo, Herr Jansen, heute erst bin ich auf Ihre Beiträge gestoßen. Mir ist es genau so ergangen wie Ihnen. Diese Problematik habe ich hier im Forum unter: Verlust von 6 Miniimplantaten im OK ausführlich geschildert. Innerhalb von 1 1/2 Jahren habe ich 4 Implantate verloren (ich bin keine Raucherin). Nach dem Verlust von zwei Implantaten sind zwei für 450 Euro nachimplantiert worden. Danach habe ich wieder zwei verloren und der Rest (Röntgenaufnahme bei einem anderen Zahnarzt)sitzt nicht mehr fest im Knochen. Seit dem Verkust des vierten Implantats bin ich nicht mehr zu diesem Zahnarzt gegangen und ich habe auch regelrechten Schiss, ihn darauf anzusprechen, dass es wohl nicht die bösen Bakterien waren (wie er meint, die zu diesem herben Verlust geführt haben). Heute wäre ich so schlau, vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Wie ist es bei Ihnen weitergelaufen ? Haben Sie sich an Uwe B. gewandt, der eng mit einem Rechtsanwalt und implantologisch tätigen Zahnärzten zusammenarbeitet. Auf Ihre Antwort bin ich sehr gespannt. Christa
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 30.09.2010, 14:31 Uhr
hallo Christa
ja, ich dachte mir schon, daß ich wohl nicht der einzige bin, dem sowas passiert ist. Das ist dann auch der Vorteil solcher Foren.
Irgendwie habe ich den Eindruck gewonnen, daß sich die Mediziner zusammenschließen, sobald Fälle von schlechter Arbeit auftauchen. So wie auch in diesem Forum gesagt wird; tatasächlich schuldet der Arzt nur die korrekte Behandlung und nicht den Erfolg. Wenn ich ein Auto in die Garage bringe, kann ich sehr wohl davon ausgehen, daß ich letztendlich eine erfolgreiche Reparatur erhalte. Der Köroer ist natürlich kein Auto, aber als Patient bin ich auch Kunde, vor allem wenn ich privat bezahle meine ich auch selbstverständlich Recht auf Regress zu haben. Offensichtlich ist das bei Medizinern nicht der Fall.
Auf Ihre Frage: inzwischen habe ich mich an Herrn Bräutigam gewendet, er hat mein Material (Röntgenfotos etc.) weitergeleitet, zur Zeit warte ich seine Antwort ab. Auch wendete ich mich an den Bundesverband der Implantologen, die haben mir eine Liste von angeschlossenen Gutachtern geschickt, aber ein Gutachter kann erst aktiv werden wenn er einen Auftrag eines Richters erhält, also muß ich erst zu Anwalt.
Ich möchte an dieser Stelle eine Frage an das Forum stellen:
Ich habe nie einen Behandelplan erhalten und auch nie eine Patientenerklärung unterzeichnet. Weiß jemand inwiefern dieser Umstand in meinem Fall günstig in einem eventuellen Rechtsgang ist, wie es mir angedeutet wurde? In meiner Situation muß ich abwägen ob sich ein teurer Rechtsstreit lohnt, was wohl nicht der Fall ist, wenn am Ende ein Vergleich folgt.
Viel Kraft in Ihrer Situation und ich möchte Sie doch ermutigen Schritte gegen Ihren Arzt zu nehmen und es nicht dabei zu belassen. Gerne möchte ich weiterhin meine Erfahrungen mit Ihnen teilen.
Grüße Robert Jansen
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 30.09.2010, 19:23 Uhr
Hallo Herr Jansen,
wegen fehlerhafter Implantationen bin ich gerade in den USA.
Bitte hinterlassen Sie doch Ihre Mailadresse zur Kontaktaufnahme.
Danke+Gruesse
Truth
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 30.09.2010, 23:00 Uhr
Sehr geehrter Herr Jansen,
bitte gestatten Sie mir einige Anmerkungen.
Wie Sie richtig zitieren schuldet ein Arzt eine korrekte Behandlung, nicht aber ein bestimmtes Ergebnis. Die korrekte Behandlung schuldet er aber! Dazu gehört grundsätzlich natürlich auch eine adäquate Aufklärung zu Risiken, Alternativen, Art der geplanten Behandlung etc. Sind Sie als Patient der Meinung, eine Behandlung ist nicht korrekt durchgeführt worden, müssen Sie diese Anschuldigung natürlich nachweisen.
Dass nicht das Ergebnis entscheidend ist ergibt sich aus dem Charakter des Behandlungsvertrages als Dienstvertrag. Auch Verträge mit Ihrem Rechtsanwalt wären übrigens Dienstverträge, er kann Sie nach bestem Wissen beraten, einen Erfolg vor Gericht könnte er nicht garantieren. Ich weiß nicht einmal, ob er die über 95%-ige Erfolgsquote ordentlicher Implantologen erreicht:-). Die von Ihnen als Vergleich genannte Autoreparatur wird hingegen im Rahmen eines Werkvertrages durchgeführt. Hierbei ist tatsächlich ein Ergebnis geschuldet.
Bei der Aufklärung kommt Ihnen der Gesetzgeber aber sogar entgegen. Hier gilt Beweislastumkehr. Machen Sie also mangelhafte Aufklärung geltend, muss Ihr Behandler das Gegenteil beweisen. Das ist doch "verbraucherfreundlich"! Wer sich einem chirurgischen Eingriff unterzieht ohne sich über die Risiken unterrichten zu lassen, ohne die zu erwartenden Kosten schriftlich zu vereinbaren, der geht immerhin reichlich blauäugig mit sich um und sollte eigentlich auch ein wenig Selbstkritik in Betracht ziehen.
Und was die zusammenrückenden Mediziner betrifft - dieses Forum ist von einem Zahnarzt gegründet worden, dieses Forum hat eine Garantie initiiert, die schon fast an die bei einer Autoreparatur erinnert (und viele bieten diese in ihren Praxen an!), in diesem Forum schreiben Zahnärzte ohne Honorar zu erhalten oft in erstaunlicher und hilfreicher Deutlichkeit. Es gibt sie also, die Guten :-)!
Zu Ihrer Behandlung - ja , ich verstehe Ihre Verärgerung. Wenn Ihr Behandler das nicht versteht, sollten Sie anwaltliche Hilfe in Betracht ziehen, das muss dann ja kein langer Rechtsstreit werden.
Sie hätten doch nach einer Aufklärung über das deutlich höhere Risiko von Miniimplantaten im Oberkiefer dieser Behandlung niemals zugestimmt. Also.
Viele Grüße
Dr.J.Wollschläger
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 01.10.2010, 00:40 Uhr
Hallo Truth bin neugierig auf Ihre Geschichte und gespannt auf Ihre Erfahrungen in den USA. Meine mailadresse finden Sie auf meiner Homepage: www.robertwjansen.nlSchöne Grüße Robert
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 01.10.2010, 01:46 Uhr
Sehr geehrter Herr Dr.Wollschläger
Sie haben ja Recht mit einigen Ihrer Anmerkungen.
Mit dem Autovergleich liege ich natürlich ziemlich daneben, wiewohl ich von einem Unterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag zum ersten Mal lese. Es ärgert mich einfach, dass mein Zahnarzt wohl ohne weiters damit wegkommt, weitermacht wie bisher und ich nachweisen muss, was m.E offensichtlich ist., nämlich, dass er Murks gebaut hat.
Ich finde ebenfalls, dass der Zahnarzt mir eine korrekte Behandlung schuldet. Eine adäquate Aufklärung zu Risiken hat nicht stattgefunden! Etwaige Alternativen und die Art der geplanten Behandlung wurden mir mündlich nach meinen ausdrücklichen Fragen erteilt, von der anfangs geplante Behandlung wurde abgewichen und schon vor der Behandlung wurden die zu erwartenden Kosten unterschiedlich beziffert. Zu Guter Letzt habe ich mich damit einverstanden erklärt die Technikkosten und seine damit verbundenen Leistungen schwarz ab zu rechnen ( die Implantate wurden korrekt abgerechnet).
Wenn ich als Patient der Meinung bin, dass meine Behandlung ist nicht korrekt durchgeführt worden ist, erklären Sie mir doch bitte wie ich diese Anschuldigung nachweisen soll. Der signifikante Verlust von Implantaten spricht doch für sich! Des weiteren besitze ich alle gemachten Röntgenaufnahmen, auf denen ein Experte ev. Entzündungsherde im Knochengewebe zum Zeitpunkt der Implantation erkennen könnte.
Was meinen Sie mit: „Bei der Aufklärung kommt Ihnen der Gesetzgeber aber sogar entgegen. Hier gilt Beweislastumkehr. Machen Sie also mangelhafte Aufklärung geltend, muss Ihr Behandler das Gegenteil beweisen.“ Heißt das, dass wenn ich keine Patientenerklärung unterschrieben habe, der Arzt eine korrekte Behandlung nachweisen muss?
Blauäugig bin tatsächlich gewesen, nie hätte ich gedacht, in eine solche Lage zu geraten und auch nach den ersten Verlusten habe ich meinem Arzt den Vorteil des Zweifels gegeben, sehr blauäugig, schon da hätte ich meiner Intuition vertrauen sollen.
Ich bin sehr davon überzeugt, dass es auch die ´Guten` gibt, also ihr Guten sagt mir doch bitte wie ich in meinem Fall einen Behandlungsfehler nachweisen kann !!!!!
Ohne auch nur annährend Hinweise darüber vorlegen zu können kostet mich ein Rechtsstreit leicht mehr als ich gewinnen kann.
Von einem deutlich höhere Risiko von Miniimplantaten im Oberkiefer wurde niemals etwas gesagt.
Viele Grüße
Robert Jansen
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 01.10.2010, 14:48 Uhr
Guten Tag, so etwas habe ich auch noch nicht erlebt, daß jemand in einem öffentlichen Forum zugibt, Schwarzarbeit bezahlt zu haben. Na Sie werden schon wissen, was Sie da tun! Mehr als den Kommentar von Kollege Zahedi hätte es wirklich nicht gebraucht, da steht alles drin, was Sie an Info benötigen. Gehen Sie zur zuständigen Zahnärztekammer, lassen sich die Namen einiger Gutachter geben und fahren dann dort hin. Hier werden Probleme gewälzt, die keiner von uns auf die Distanz auch nur annährend beurteilen kann. Das hat auch nix mit Bösartigkeit zu tun, es geht ganz einfach nicht!!!! Ich wünsche Ihnen für Ihre zahnmedizinische Zukunft alles erdenklich Gute. Mit besten Grüssen Dr. Kai Zwanzig Spezialist Implantololgie
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 03.10.2010, 18:36 Uhr
Folgendes schreibt Herr Jansen: "Zu Guter Letzt habe ich mich damit einverstanden erklärt die Technikkosten und seine damit verbundenen Leistungen schwarz ab zu rechnen ( die Implantate wurden korrekt abgerechnet)".
Ich finde es unfair, Herrn Jansen deshalb anzuprangern. Wer anzuprangern wäre, ist der Behandler, der die Frechheit hatte, so ein Angebot zu machen !! Ein seriöser Arzt tut das nicht ! Ein Patient ist meistens in der schwächeren Position und deshalb akzeptiert er manchmal Dinge, die nicht in Ordnung sind, nur damit ihm geholfen wird. Manchmal ist man während einer Behandlung, besonders wenn sie kompliziert und schmerzhaft ist, in einem Ausnahmezusstand. Ich denke, dass viele Patienten mich da verstehen werden.
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Re:84 % Verlust von Implantaten Beitrag vom 03.10.2010, 20:01 Uhr
Guten Abend,
oh je, bei mir handelt es sich nur um ein Implantat. Es ist letztes Jahr August in den Oberkiefer eingesetzt worden,im Januar bekam ich dann die Krone. Bis Freitag vor einer Woche war alles super, ich war wirklich zufrieden. Dann habe ich beim Essen plötzlich ein Knacken gespürt und die Krone hat sich verwinkelt.Ich habe danach mit Zahnseide gereinigt und seit dem wackelt das Implantat. Letzten Dienstag war ich beim ZA und er hat versucht mit Hammer und Zange die Krone zu entfernen! Ohne Erfolg. Ich habe am Dienstag den nächsten Termin, er will die Krone dann mit der Säge entfernen, auf den Röntgenbildern kann man keine Bruchstelle erkennen. Meine Frage nun, falls das Implantat wieder vollständig entfernt werden muß, habe ich einen Anspruch auf Schadenersatz ? Natürlich ist Ihm so etwas vorher noch nie passiert.
mfg. Silvia R.
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