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THEMA: 2,3 fach oder 3,5 fach
 
2,3 fach oder 3,5 fach
Beitrag vom 02.03.2003, 22:51 Uhr

 
Sehr geehrte Damen und Herren,

nach einer Tumoroperation habe ich bei meiner gesetzl. Krankenkasse ein Kostenvoranschlag eingereicht. Es wird erstmal Knochen vom Becken in den Unterkiefer verpflanzt. Es wird jedoch nur der 2,3-fache Steigerungsatz übernommen, viele Positionen haben jedoch den 3,5 fachen Satz. Muss das auch bezahlt werden ? Was ist mit den Materialkosten, einschl. Einmal-Bohrersatz? Muß das auch übernommen werden ?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich schon im voraus.

Jessica Heilemann
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Re: 2,3 fach oder 3,5 fach
Beitrag vom 04.03.2003, 10:42 Uhr

 
von Dr.Metelski
Platinum Boarder
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Wenn der 3,5fache Steigerungssatz in Rechnung
gestellt wird, liegt mit Sicherheit ein besonderer
Schwierigkeitsgrad vor. Dies muß natürlich bezahlt werden, notfalls auch vom Patienten.
Die anfallenden Materialkosten soweit sie berechnet werden können, ebenfalls.Zu den
Bohrern gibt es verschiedene Gerichtsurteile.
Sollte Ihre Krankenkasse bzw. Versicherung nicht bezahlen, sollte vor der Behandlung eine
Vereinbarung mit dem Patienten getroffen werden, wer die Kosten übernimmt.





M.f.G.
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