Im April 2004 hatte ich bei einem Arbeitsunfall einen Schneidezahn und einen Eckzahn verloren.Mein Zahnarzt empfahl mir Implantate als Ersatz.Die Berufsgenossenschaft (Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft)weigert sich die Kosten zu Übernehmen,da es in ihrem Gebührenverzeichnis nicht vorgesehen ist.Da die Berufsgenossenschaft sich weigert die anfallenden Kosten zu übernehmen,bin ich dazu gezwungen mir zwei gesunde Zähne (durch herkömmlichen konventionellen Brückenversorgung) beschädigen zu lassen.!
Das die Zähne nicht beschädigt sind,kann durch Röntgenaufnahmen (März 2004 Routineuntersuchung) bewiesen werden.
Wie kann mir weiter geholfen werden?
Vielen Dank