Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Zahnimplantate

Wilfried
Wilfried

Im April 2004 hatte ich bei einem Arbeitsunfall einen Schneidezahn und einen Eckzahn verloren.Mein Zahnarzt empfahl mir Implantate als Ersatz.Die Berufsgenossenschaft (Norddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft)weigert sich die Kosten zu Übernehmen,da es in ihrem Gebührenverzeichnis nicht vorgesehen ist.Da die Berufsgenossenschaft sich weigert die anfallenden Kosten zu übernehmen,bin ich dazu gezwungen mir zwei gesunde Zähne (durch herkömmlichen konventionellen Brückenversorgung) beschädigen zu lassen.!

Das die Zähne nicht beschädigt sind,kann durch Röntgenaufnahmen (März 2004 Routineuntersuchung) bewiesen werden.

Wie kann mir weiter geholfen werden?

Vielen Dank



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
es ist leider wahr, dass eine Implantatbehandlung laut BG-Gebührenverzeichnis nicht vorgesehen ist. Aufgrun der geänderten gesetzlichen Krankenversicherungsbestimmungen im nächsten Jahr (and die sich die BG anlehnt), ist dann aber wahrscheinlich ein Zuschuss (notfalls über Klage) möglich. Vielleicht lässt sich die BG auch jetzt schon auf die Begleichung der Alternativrechnung einer Brücke ein.
Viel Erfolg
B. Zahedi



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