Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Submuköse Vestibulumplastik voraussehbar? Und Ablauf?

Nina
Mitglied seit 14. 03. 2010
3 Beiträge

Hallo beisammen,
ich bin neu hier und habe mich hier auf der Seite schon viel informiert. Nun habe ich also (seit fast 3 Wochen) auch zwei Imlantate im Unterkiefer. Gestern bekam ich die diesbzgl. Rechnung und da waren Sachen aufgeführt die im Kostenvoranschlag nie erwähnt worden sind (da habe ich dann sicher noch die ein oder andere Frage dazu, sind nämlich fast 400 EUR mehr als veranschlagt...).

Unter anderem wird da eine Submuköse Vestibumplastik aufgeführt mit einem dreifachen Satz und dem Betrag von 244,80 EUR.
Eine solch eine Vestibumplastik wurde nie in dem Kostenvoranschlag erwähnt und auch ansonsten ist darüber nie ein Wort gefallen. Ich wusste bis heute gar nicht, was das eigentlich ist und habe heute erstmal im I-Net darüber recherchiert, bin mir aber über einiges noch nicht ganz klar.

Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen:

Wie ist der Ablauf und die Dauer einer Submukösen Vestibumplastik? (Ich habe da während der OP überhaupt nichts anderes bemerkt als Loch bohren, Implantate reinschrauben und zunähen.)

Hätte der Arzt dies nicht vorher wissen müssen und dies auch im Kostenvoranschlag angeben müssen?
(Ich habe den Arzt sogar zweimal gefragt, ob mein Knochen auch ausreicht, falls das damit was zu tun hat?)

Hätte der Arzt mich nicht informieren müssen, dass er eine Vestibumplastik durchgeführt hat?
Ich habe nach der OP extra gefragt, ob es irgendwelche Komplikationen gegeben hat und dies wurde verneint.

Ich frage mich auch, ob eine solche Vestibumplastik überhaupt nötig war, denn ich habe "nur" zwei Implantate (UK 36,37) erhalten und da sollen spätzer zwei Kronen drauf, also nichts mit Prothese oder so.

Müsste ich solch eine Vestibulumplastik nicht irgendwie bemerken – sehen, fühlen? Auf dem Röntgenbild? (Eine Woche nach der Implantation wurden die Fäden gezogen, aber ich dachte das sind die Fäden von der eigentlichen Implantat-OP.)

Darf mir eine solche Vestibulumplastik eigentlich zweimal berechnet werden? Was ich herausgefunden habe, geht dies nur pro Kieferhälfte-/Frontzahnbereich. Bei mir handelt es sicher aber um eine Kieferhälfte und die beiden Zähne liegen da nebeneinander.

Viele, viele Fragen...

Ich würde mich sehr über Antworten freuen.

(Ich werde den Arzt natürlich auch noch darauf ansprechen, will aber vorher so gut wie möglich darüber informiert sein.)

Schönen Sonntag und viele Grüße,
Nina



dr.kaizwanzig
Mitglied seit 26. 04. 2008
429 Beiträge

Guten Tag,
die GOÄ 2677 im UK anzuwenden halte ich für mehr als fragwürdig. Es handelt sich dabei um einen reinen Weichgewebseingriff, der nichts mit dem Knochen zu tun hat. Diese Position wird oft analog nach erfolgter Sinusaugmentation im Oberkiefer angesetzt. Zweimal abrechnen ist eigentlich nicht zulässig, ausser Sie haben dafür unterschrieben. Was der Operateur da abrechnet, soll wohl eigentlich die Deckung der operierten Stelle sein, was manschmal sehr aufwendig sein kann, wenn große Knochenaufbauten stattgefunden haben, um einen spannungsfreien Wundverschluss zu erzielen. Dort kommen dann aber eher die Positionen GOÄ 2381 oder 2382 zum Ansatz, je nach Umfang der Weichgewebsvorbereitung. Sprechen Siemit Ihrem ZA; ich denke, daß hier ein wenig über die Stränge geschlagen wurde. Der Ansatz der GOÄ 2381 zum 1,7 oder 2,3 fachen Satz scheint nach Ihren Schilderungen angemessen.
MfG
Dr. Kai Zwanzig
Spezialist Implantolgie



Nina
Mitglied seit 14. 03. 2010
3 Beiträge

Guten Morgen Herr Dr. Kai Zwanzig,

herzlichen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe keinesfalls etwas unterschrieben, dass zweimal abgerechnet werden darf.
Haber gerade nochmal gekuckt und auf der Rechnung steht noch dabei"... Schwierigkeiten bei der Vestibulumplastik wegen besonders schwieriger Lappenbildung", deshalb wohl auch der erhöhte Satz.
Komischerweise stehen bei anderen Bereichen wie "Implantat einbringen und Präparieren einer Knochenkavität" auch immer Schweierigkeiten dabei, z.B. "Überdurchschnittlicher Zeitaufwand wg. durch Blutung bedingter Sichtbehinderung" und da wird mir auch der 3,5 fache Satz berechnet.
Ich finde das deswegen komisch, da direkt nach der OP gesagt wurde es habe keine Schwierigkeiten gegeben...

Noch eine kurze Frage: Ist so eine Plastik (Vestibulum oder auch Hautlappen) vorhersehbar? Hätte diese nicht im Kostenvoranschlag aufgeführt werden müssen?
(Ich komme mir nämlich irgendwie, hmm getäuscht vor, da auf der eigentlichen Rechnung viele Sachen stehen, die im Kostenvoranschlag und auch so in keinster Weise erwähnt worden sind.)

Einen guten Start in die neue Woche,
Nina



dr.kaizwanzig
Mitglied seit 26. 04. 2008
429 Beiträge

Guten Tag,
es gibt mit Sicherheit Dinge, die man nicht vorhersehen kann. Ich kann für unsere Praxis nur sagen, dass bei uns der im Kostenvoranschlag genannte Preis nicht überschritten wird, was wohl auch daran liegt, dass bei uns immer vom schlimmsten Fall ausgegangen wird. Das bedeutet natürlich, daß der ein oder andere Patient erst mal geschockt ist, wenn er sieht, was eine solche OP kosten kann. Meistens ist der Rechnungsbetrag dann sehr viel niedriger, da bei uns erstens nur Sachen abgerechnet werden, die tatsächlich gemacht wurden und zweitens die Steigerungsfaktoren dem eigentlichen Aufwand angepasst werden.
Wenn Sie also sagen, es wurden zwei Implantate in relativ kurzer Zeit inseriert, das kein Knochenaufbau vorgenommen werden musste, dann behaupte ich einfach, daß sich dort jemand die Taschen voll machen möchte. Wie gesagt, eine Mobilisierung des Schleimhautlappens für den spannungsfreien Nahtverschluss mittels Periostschlitzung abgerechnet mit der GOÄ 2381 zum 2,3fachen Satz ist in meinen Augen absolut ausreichend (wird bei uns so oder ähnlich immer abgerechnet; steht aber natürlich auch im KVA!).
Ich höre immer wieder von Angeboten, die auf den ersten Blick sehr niedrig sind; die eigentliche Rechnung ist dann viel höher. Ich bezeichne so etwas als Lockangebot; eine seriöse chirurgische Praxis würde so etwas nicht tun! Die Praxen wissen aber auch, dass eine gewisse Überschreitung des KVA legitim ist und irgendeine Begründung lässt sich auch immer dafür finden.
Ich wünsche Ihnen noch viel Erfolg in der Sache und lassen Sie sich nicht klein kriegen. Viele Patienten trauen sich nicht, dem Halbgott in weiss mal ein paar unangenehme Fragen zu stellen.
MfG
Dr. Kai Zwanzig
Spezialist Implantologie



Nina
Mitglied seit 14. 03. 2010
3 Beiträge

Vielen Dank für Ihre Antwort!!

Ich werde da auf alle Fälle dran bleiben und auch diese Woche noch in der Praxis persönlich nachfragen.
(Vor allem stehen im Kostenvoranschlag auch kein Einmalbohrerset und keine Verschlussschrauben, dies taucht aber in der Rechnung dann für fast 130 EUR auf.
Und da komme ich mir etwas hintergangen vor, wenn solche Materialkosten vorher bekannt sind, aber nicht mitgeteilt werden ...)

Viele Grüße
Nina



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