Ich gehöre zu den besonders schweren Fällen. Wiederherstellungsoperationen mußten unterbrochen werden, weil eine weitere schwere Krankheit plötzlich und unerwartet bevorzugt behandelt werden mußte. 1998 wurde der Spalt geschlossen und Suprakonstruktion wurde empfohlen.
Frage: Werden in meinem Fall die Kosten hierzu übernommen?
Mein Verfahren läuft bereits bei Gericht, wer kann hierzu Tipps und Hilfe geben.
Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz
Häufige Suchanfragen im Forum:
Spaltbildung/Suprakonstruktion
Verfasst am 31. 05. 2004, 19:49
Makarow
Verfasst am 01. 06. 2004, 10:09
Guten Morgen,
laut Ihrer Aussage gehören Sie zu den Ausnahmeindikationen.Hier besteht Anspruch auf Implantate zur Abstützung von zahnersatz als Sachleistung nur dann,wenn eine konventio-
nelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist.Die Krankenkasse muß prüfen lassen,ob eine Ausnahmeindikation vorliegt.
Zahnarzt u. Krankenkassen können eine Über-
prüfung durch einen Obergutachter bei der KZBV beantragen.
Gruß Dr. Metelski
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