Hallo,
am vergangenen Freitag hat mein Zahnarzt nach einwöchiger Probetragezeit die Prothetik meiner 4 I (35, 37, 45, 47) fertiggestellt. Es war alles bestens bis nach einigen Stunden vom letzten Zahn re. am hinteren oberen Rand ein ca. 5x3 mm großes Stück abgebrochen und dadurch eine scharfe Kante entstanden ist. Mein Zahnarzt hat diese Stelle beschliffen, so daß sie wieder glatt ist. Allerdings ist der Zahn nun etwas flacher als das Gegenstück auf der li. Seite. Meine Frage: Kann ich aufgrund dieses Vorfalls eine Kürzung der Rechnung vornehmen? Und wenn ja, in welcher Höhe etwa?
Viele Grüße
Marlise
Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz
Häufige Suchanfragen im Forum:
Rechnungskürzung?
Verfasst am 09. 08. 2004, 09:05
Marlise
Verfasst am 10. 08. 2004, 12:15
Hallo,
wenn etwas an der Leistung zu beanstanden ist, haben Sie grundsätzlich schon die Möglichkeit zur Reklamation. Wenn es sich jedoch um einen minimalen Keramikdefekt handelt, wird sich da kaum etwas ergeben. am besten sprechen Sie Ihren Zahnarzt auf diese Sache an. Feste Sätze gibt es da nicht.
Gruß
B. Zahedi
Leistungen
SPEZIALISTEN FINDEN
Qualifizierte Spezialisten, mit implantate.com - Gewährleistung und -Preisgarantie in Ihrer Nähe (Deutschland, Österreich, Schweiz).