Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Implantate bei Zahnnichtanlagen

Tanja
Tanja

Hallo,
bei mir wurden bereits vor einiger Zeit acht Zahnnichtanlagen festgestellt.

Nachdem die Milchzähne entfernt wurden, wurde mittels einer kieferorthopädischen Behandlung erreicht, dass nur 4 Implantate notwendig sind, um die Lücken ausreichend zu schließen.

Derzeit führe ich diversen Schriftverkehr mit meiner Krankenkasse um zumindest eine teilweise Kostenübernahme zu erreichen. Mir liegt ein Heil- und Kostenplan in Höhe von ca. 11.000 Euro vor. Darin enthalten sind die Implantate sowie der Knochenaufbau an vier Stellen.

Ich bin jetzt 25 Jahre alt und für diese Behandlung werde ich meine gesamten Ersparnisse verwenden müssen. Ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass die Krankenkasse bei einer solchen (in meinen Augen notwendigen) Behandlung nicht verpflichtet ist, einen Kostenanteil zu übernehmen.

In meinem Beruf habe jeden Tag mit Menschen zu tun und muss das Unternehmen, in dem ich arbeite präsentieren. Das ist mit Zahnlücken, vor allem im vorderen Kieferbereich, wohl kaum möglich.

Gibt es zu diesem Thema vielleicht bereits Gerichtsurteile etc.? Ich bin auf der Suche nach Argumenten, mit denen ich meine Krankenkasse von einer Kostenübernahme überzeugen kann.

Über Informationen zu diesem Thema würde ich mich sehr freuen.



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
haben sie schon mal die anderen Forumbeiträge zum Thema >Nichtanlage (Stichwortsuche) durchgestöbert?
Da wird Ihr Problematik eigentlich gut "aufgearbeitet".
Viele Grüße
B. Zahedi



Karin
Karin

hallo Tanja, haben das gleiche Problem bei meinem Sohn (20 Jahre ). Lt. BKK muss § 28 gegeben sein : 1. Nichtanlage des Zahnes
2. Sprechen oder kauen sind massiv beeinträchtigt und konventionelle Methoden ( Brücke, Prothese) sind nicht möglich.
Muss dann nach Einreichen der Kieferorthopädenbegründung noch vom Kassengutachter geprüft werden.Falls Sie irgendwo ein gerichtsurteil zu diesem Thema finden, würde ich mich über eine kurze Info sehr freuen. Danke und viel Glück, Karin
P.S. lt. Kasse ist das eine Entscheidung des Gesetzgebers !!!



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