Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Definition "kariesfrei"

Marion Pascucci
Marion Pascucci

In dieser Frage gehen die Meinungen wohl auseinander. In Bezug auf die Ausnahmeregelung für Implantate soll ein mit Inlay versehener Zahn nicht kariesfrei sein?

Wer kann dies dementieren und wäre bereit, es auch meiner Krankenkasse schriftlich zu unterbreiten? Hat jemand eine andere Krankenkassen-Entscheidung (eine die auch einen mit Inlay versehenen Zahn als kariesfrei anerkennt), die ich (schriftlich!) der meinigen vorlegen könnte?

Das wäre doch mal zu schön, wenn man eine Krankenkasse überzeugen könnte!!!
Dank & viele Grüße
Marion P.



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Nach dem Wortlaut der offiziellen Kriterien heißt es Zuschuß
"bei zahnbegrenzten Einzelzahnlücken, wenn keine parodontale Behandlungsbedürftigkeit besteht, die Nachbarzähne kariesfrei und nicht überkronungsbedürftig bzw. überkront sind ...."
Es steht nichts davon geschrieben, daß die Zähne auch füllungsfrei sein müssen. Ein Inlay-versorgter Zahn ist nicht überkronungsbedürftig. Also alles ganz eindeutig!
B. Zahedi



Marion Pascucci
Marion Pascucci

S.g. Dr. Zahedi,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Genau dies habe ich versucht, der Krankenkasse klar zu machen!
Aber wie gesagt, die wollen das schriftlich von einem Fachmann oder einer Krankenkasse bestätigt haben. Genau das ist mein Ziel.
Können Sie mir helfen ?
Vielen Dank.



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
das müßte der Implantatgutachter der Krankenkasse doch regeln können. Ist dahingehend ein Antrag gestellt worden?
Gruß
B. Zahedi



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