Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

Ausnahmeindikation - Kostenübernahme Provisorium

lala100
Mitglied seit 18. 08. 2014
1 Beiträge

Hallo zusammen,

mein Sohn hat hat von der Krankenkasse die Kostenübernahme für die Implantate und die Suprakonstruktion als Ausnahmeindikation bewilligt bekommen. Es sind nur 7 Zähne angelegt.
Es wurde jetzt der umfrangreiche Knochenaufbau im Ober u. Unterkiefer vorgenommen.
Jetzt darf er wieder seine alte Interimsprothese als Provisorium tragen bis zum Abschluß der Gesamtbehandlung. Diese muß aber jetzt den neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Krankenkasse weigert sich aber diese Kosten zu übernehmen, mit der Begründung, sie müssten ja nur die Kosten für die Implantate und die Suprakonstruktion übernehmen . Meiner Meinung nach ist aber das Provisorium medizinisch notwendig, da ja die Einheilungsphase 1 halbes Jahr dauert und mein Sohn ja solange nicht ohne Zähne sein kann. Im Gesetz für Ausnahmeindikationen kann ich nur nachlesen, dass Implantate, Epithesen und die Suprakonstruktion von der Krankenkasse übernommen werden müssen. Epithese und Provisorium
kann man doch nicht gleichsetzen, oder?
Soll ich Widerspruch einlegen?
Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Grüße von Bettina



Bremer
Mitglied seit 29. 03. 2011
84 Beiträge

Ich würde die für mein Bundesland zuständige Zahnärztekammer anrufen. Dort gibt man alle nötigen Auskünfte.



DocWolff
DocWolff

Guten Tag,
ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Im Grund ist die Krankenkasse verpflichtet das gegebenenfalls begutachten zu lassen. Ein Sachbearbeiter ist da rechtlich nicht die entscheidende Instanz.
mfg
Wolff



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