Diskussions-Forum Zahnimplantate und Zahnersatz

84 % Verlust von Implantaten

robertwjansen
Mitglied seit 05. 08. 2010
1 Beiträge

Hallo

meine Geschichte ist natürlich viel länger, hier erst mal nur ganz kurz:

Mir wurden im März 2009 von einem Zahnarzt in Marl 6 Implantate gesetzt, im März diesen Jahres hatte ich davon noch 4 übrig, worauf dann die Prothese angepast wurde.
Nachdem Erhalt der Prothese verlor ich innerhalb von 6 Wochen weitere 3 Implantate, jetzt habe ich also von den 6 nur noch eines übrig.

Eine second opinion wieß aus, daß ich dieses verbliebene wohl auch verlieren werde, weil es kaum mehr verankert ist im Kiefer.

In einem Gespräch mit dem Zahnarzt habe ich zur gütlichen Lösung dieses Casus vorgeschlagen, die mir entstandenen Kosten zurück zu vergüten, sodaß ich die nun fällige vollständige neue Behandlung an anderer Selle ausführen lassen kann.
Daraufhin erklärte er, er zahle nicht zurück, da er seine Leistung erbracht habe.

Wohin kann ich mich wenden, was kann ich unternehmen, außer mich gleich an einen Rechtsanwalt zu wenden, was mich wiederum in erster Linie nur Geld kosten wird.

Guter Rat erbeten



Dr. Dr. B. Zahedi
Mitglied seit 06. 12. 2000
4044 Beiträge

Hallo,
tatasächlich schuldet der Arzt nur die korrekte Behandlung und nicht den Erfolg. D.h. Sie müssten einen Behandlungsfehler nachweisen. Allerdings ist bei einem derart krassen Misserfolg nicht von einer einwandfreien Behandlung auszugehen.
Sie sollten sich einen Gutachter z.B. über die zuständige Zahnärztekammer, vielleicht sogar besser über den BdiZ(.de) suchen. Da das alles mit vorzuverauslagenden Kosten verbunden ist, sollten Sie die kalkulieren und bei bestehender Rechtsschutzversicherung die Dienste eines Rechtsbeistandes in Anspruch nehmen.
Gruß
B. Zahedi

Gruß
B. Zahedi



robertwjansen
robertwjansen

Danke für Ihre Antwort.

Nur mein Problem ist natürlich, wie ich einen Behandlungsfehler nachweisen soll.

In der Tat ist der Mißerfolg krass, scheint mir auch, aber das wird keinen Beweis eines Behandlungsfehlers liefern. Ich bin nämlich Raucher, mehrmalige Nachfrage, ob das ein Problem sei in Bezug auf das Einsetzten von Implantaten, wurde auch vor Zeugen vom Zahnarzt verneint.

Ich hätte wohl einige Ideen:
Peri-implantitis, wahrscheinlich wurden die Implantate in noch immer entzündetes Knochengeweben gesetzt,
Nach vorherigen Verlusten von Implantaten wurde fröhlich neu imlantiert ohne die Ursache des Verlustes zu diagnostizieren,
Nach meinem Einwand Entzündungsschmerzen am Implantat 13 zu spüren wurden mir 42 Tabletten Clinda-Saar 600 mg verabreicht, die Folge: 1 1/2 Wochen Krankenbett, später verlor ich nicht nur Imp. 13 sondern auch Imp. 15.

Ich bin im Besitz aller Röntgenaufnahmen, die im Verlauf der Behandlung gemacht wurden. Eventuell kann ein Spezialist auf den Beginnaufnahmen den Zustand meines Knochengewebes ersehen, ich kann auf einigen späteren deutlich Knochengewebeschwund um die Implantate erkennen, damit kann ich den Verlauf des Verlustes der Imp. dokumentieren, aber damit habe ich immer noch keinen Behandlungsfehler nachgewiesen.

Selbst ein Gutachter kann nur auf dieser Basis zu seinem Urteil kommen, und wird schwerlich den nötigen Nachweis erbringen können.

Es kann doch nicht sein, daß ich als Patient auf Gedei und Verderb der medischen Kaste ausgeliefert bin, und bei deutlicher Fehlleistung keinen Möglichkeiten habe, außer einem Rechtsstreit, der Jahre dauern kann, teuer ist und mit dem wahrscheinlichen Ausgang einer Schlichtung enden wird, während der betreffende Arzt in aller Ruhe mit seiner einträglicher Tätigkeit weitermacht.

Gibt es denn innerhalb der Berufsvereinigungen keine Handhaben um diese Praktiken zu sanktionieren, immerhin bin ich ein Beispiel für einen krassen Misserfolg, wie Sie es nennen.

Bin ich denn wirklich als betroffener Patient auf mich alleine gestellt, und muß ich den unmöglichen Nachweis einer Fehlbehandlung erbringen, bevor eine redliche Lösung in meiner Situation erzielen kann?
Gibt es denn keine Schiedsinstanz, oder Ombudsmänner, an die ich mich wenden kann?

Der wirklich wichtige Rat an alle zukünftigen Implantatpatienten kann nur lauten, erst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, bevor man sich unter Behandlung begibt, das habe ich leider versäumt.

mit freundlichen Grüßen
Robert Jansen



petra
petra

Uff, das ist heftig!
Tut mir leid.
Da hab ich ja ein Mini-Problem (überlegen, ob und welche Art des Zahnersatzes)
Ich würde mich "irgendwo ganz oben" beschweren. Über Implantate gehört mal richtig aufgeklärt.
Hinweis: Da gibt es die Zeitschrift "Guter Rat", in eine der letzten Ausgaben stand da etwas über Haftung, Fehler usw. beim Implantatsetzen.
Alles Gute!



Uwe B.
Uwe B.

Hallo Herr Jansen,

das ist in der Tat sehr heftig, was Sie da beschreiben. Ein bescheidene Frage habe ich, die sich mir nicht hundertprozentig aus dem Beitrag erschließt. Sind Ihnen zweiteilige Implantate gesetzt worden und wurde vor der Behandlung auf andere und wenn ja auf welche Alternativen hingewiesen?

Mit freundlichen Grüßen

Uwe B.



robertwjansen
robertwjansen

Hallo Herr Uwe B.

mir sind einteilige Implantate gesetzt worden.
Zuerst war geplant, einen Steg auf diesen Implantaten zu befestigen, als Träger der Prothese, später hat der Zahnarzt Lokatoren preferiert und mir wurde also eine darauf basierte Prothese angemessen. Diese hieß es, wäre eleganter auszuführen.

Alternatiefe Behandelmöglichkeiten wurden nicht besprochen.

Grüße Robert Jansen



Uwe B.
Mitglied seit 09. 08. 2010
4 Beiträge

Hallo Herr Jansen,

das Ihnen keine Alternativen aufgezeigt wurden, deutet auf einen klassischen Fall von Fehlbehandlung hin, den es genauer zu untersuchen gilt und der Ihnen gute Chancen auf "Schadenersatz" bescheren könnte. Wenn Sie an Hilfe Interesse haben, melden Sie sich bei mir und wir schauen gemeinsam, was man da machen könnte.

Viele Grüße Uwe B.



Gast
Gast

Super!
Da wird mit medizinischem Halbwissen jongliert, ohne dass sich einer (außer dem Betroffenen) damit beschäftigt hat und dann kommt noch ein Anwalt (?) und verspicht auf diesem Weg Kohle rauszuschlagen.
Wie unseriös ist das denn?



Uwe B.
Uwe B.

Also hier wird weder mit Halbwissen jongliert noch geht es darum daraus Kapital zu schlagen. Schade das solche verbalen Angriffe immer aus der Anonymität kommen. Vielmehr geht es genau darum, gemeinsam mit dem Betroffenen und Zahnärzten/Implantologen heraus zu finden, was schief gelaufen sein könnte. Und wenn sich daraus ein Fehler ableiten ließe, dann ist es ja wohl das Recht des Geschädigten, Schadenersatz geltend zu machen, oder?

Grüße Uwe B.



ohugo
Mitglied seit 13. 12. 2005
20 Beiträge

Also...... Uwe B. Ist auch recht anonym.
Ich denke, dass der Ratschlag von Kollegen Zahedi hier am Weitesten führt. Es macht keinen Sinn, hier bereits konkrete Anschuldigungen gegen den behandelnden Zahnarzt zu Verbreiten, ohne dass der tatsächliche Hergang der Behandlung auch nur ansatzweise klar wäre.
Die Wahl zwischen Stegen und Locatoren haben Sie bspw. nur auf zweiteiligen Systemen.
Dass hier etwas Grundlegendes schief gelaufen sein muss, ist klar. Ein Gutachter muss herausfinden, was. Sind Sie sicher, Herr Jansen, dass der Behandler jede Art von Kulanz oder Nachbesserung ablehnt?

MfG

O.nHugo