Verfasst am 07. 08. 2010, 01:48
Danke für Ihre Antwort.
Nur mein Problem ist natürlich, wie ich einen Behandlungsfehler nachweisen soll.
In der Tat ist der Mißerfolg krass, scheint mir auch, aber das wird keinen Beweis eines Behandlungsfehlers liefern. Ich bin nämlich Raucher, mehrmalige Nachfrage, ob das ein Problem sei in Bezug auf das Einsetzten von Implantaten, wurde auch vor Zeugen vom Zahnarzt verneint.
Ich hätte wohl einige Ideen:
Peri-implantitis, wahrscheinlich wurden die Implantate in noch immer entzündetes Knochengeweben gesetzt,
Nach vorherigen Verlusten von Implantaten wurde fröhlich neu imlantiert ohne die Ursache des Verlustes zu diagnostizieren,
Nach meinem Einwand Entzündungsschmerzen am Implantat 13 zu spüren wurden mir 42 Tabletten Clinda-Saar 600 mg verabreicht, die Folge: 1 1/2 Wochen Krankenbett, später verlor ich nicht nur Imp. 13 sondern auch Imp. 15.
Ich bin im Besitz aller Röntgenaufnahmen, die im Verlauf der Behandlung gemacht wurden. Eventuell kann ein Spezialist auf den Beginnaufnahmen den Zustand meines Knochengewebes ersehen, ich kann auf einigen späteren deutlich Knochengewebeschwund um die Implantate erkennen, damit kann ich den Verlauf des Verlustes der Imp. dokumentieren, aber damit habe ich immer noch keinen Behandlungsfehler nachgewiesen.
Selbst ein Gutachter kann nur auf dieser Basis zu seinem Urteil kommen, und wird schwerlich den nötigen Nachweis erbringen können.
Es kann doch nicht sein, daß ich als Patient auf Gedei und Verderb der medischen Kaste ausgeliefert bin, und bei deutlicher Fehlleistung keinen Möglichkeiten habe, außer einem Rechtsstreit, der Jahre dauern kann, teuer ist und mit dem wahrscheinlichen Ausgang einer Schlichtung enden wird, während der betreffende Arzt in aller Ruhe mit seiner einträglicher Tätigkeit weitermacht.
Gibt es denn innerhalb der Berufsvereinigungen keine Handhaben um diese Praktiken zu sanktionieren, immerhin bin ich ein Beispiel für einen krassen Misserfolg, wie Sie es nennen.
Bin ich denn wirklich als betroffener Patient auf mich alleine gestellt, und muß ich den unmöglichen Nachweis einer Fehlbehandlung erbringen, bevor eine redliche Lösung in meiner Situation erzielen kann?
Gibt es denn keine Schiedsinstanz, oder Ombudsmänner, an die ich mich wenden kann?
Der wirklich wichtige Rat an alle zukünftigen Implantatpatienten kann nur lauten, erst eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, bevor man sich unter Behandlung begibt, das habe ich leider versäumt.
mit freundlichen Grüßen
Robert Jansen