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Festzuschuß für Kassenpatienten bei Kronen und Brücken erweitert
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Kassenpatienten können in Zukunft für Zahnkronen oder Brücken den Festzuschuß ihrer Krankenkasse häufiger in Anspruch nehmen, das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) von Ärzten und Krankenkassen am Donnerstag den 21. Mai in Berlin. Bisher war es so, dass festsitzender Zahnersatz (Kronen und Brücken) nur dann Festzuschuss-fähig  war,  wenn im Gegenkiefer entweder noch eigene Zähne oder aber ebenfalls festsitzender Zahnersatz vorhanden sind. Das soll sich künftig anders werden. Grundlage für die Entscheidung ist eine Untersuchung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Sollte das Bundesgesundheitsministerium keine Einwände erheben, kann die Neuregelung in Kraft treten. Das würde auch im Einzelfall eine besser Bezuschussung (durch erhöhten Festzuschuß) von Implantaten nach sich ziehen.
Letzte Aktualisierung ( Montag, 24. Mai 2010 )
 

 

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