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Donnerstag, 28. April 2011 |
Ein interessantes Thema stand auf dem Programm der 171. Dienstags-Veranstaltung der Zahnärztekammer Berlin: „Informations- und Werbemöglichkeiten für die Zahnarztpraxis / Darstellung der aktuellen Situation unter Berücksichtigung der neuen Rechtsprechung“. Referent der von ZÄ Juliane Gnoth, Vorstandsmitglied der Zahnärztekammer Berlin, geleiteten Veranstaltung war ihr Vorstandskollege Dr. Dietmar Kuhn, der neben aktuellen Fakten auch viele Erfahrungen aus seinem Referat Berufsrecht zum Thema beitragen konnte. Teilweise überraschend war für die im Auditorium versammelten Kollegen, was derzeit alles an Praxismarketing seitens der Rechtsprechung als erlaubt angesehen wird. Dr. Kuhn führte unter anderen einige besonders drastische, aber reale Beispiele für Verstöße gegen die Berufsordnung an.
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