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Ersetzt die Krankenkasse die Kosten für ein Implantat?
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FAQ

Die gesetzlichen Krankenkassen geben im Allgemeinen keine Zuschüsse für ein Implantat (Ausnahmefälle sind bestimmte Erkrankungen oder Missbildungen). Allerdings gibt es mit dem neuen Festzuschuss-System eine Zuschuss für den gefertigten und eingesetzten Zahnersatz , unabhängig ob Brücke, herausnehmbare Prothese, oder Implantat-getragen. Bei privat Versicherten ist die Implantatbehandlung dagegen erstattungsfähig. Die Höhe der Erstattung ist unterschiedlich und  richtet sich nach dem individuellen Tarif der über den Versicherungsvertrag festgelegt wurde.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben Implantate mittlerweile auch in ihren Policen berücksichtigt. Aber auch hier ist die Vertragssituation bunt.

Ausführlichere Informationen dazu unter: Kosten

Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 13. August 2009 )
 

 

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Wußten Sie schon, dass...

bei sehr großen Lücken im Seitenzahnbereich (mehr als 3 fehlende Zähne nebeneinander) eine Brückenversorgung auf eigenen Zähnen aufgrund der Überlastungsgefahr nicht mehr sinnvoll ist? Hier besteht die Möglichkeit mit Hilfe von Implantaten eine herausnehmbare Prothese zu vermeiden und auf festen Zähnen zu beissen. Mehr im Kapitel Zahnersatz-Alternatven.
 
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