Ersetzt die Krankenkasse die Kosten für ein Implantat?

Die gesetzlichen Krankenkassen geben im Allgemeinen keine Zuschüsse für das Implantat selber (Ausnahmefälle sind bestimmte Erkrankungen oder Missbildungen). Allerdings gibt es mit dem neuen Festzuschuss-System eine Zuschuss für den gefertigten und eingesetzten Zahnersatz , unabhängig ob Brücke, herausnehmbare Prothese, oder Implantat-getragen. Bei privat Versicherten ist die Implantatbehandlung dagegen erstattungsfähig. Die Höhe der Erstattung ist unterschiedlich und  richtet sich nach dem individuellen Tarif der über den Versicherungsvertrag festgelegt wurde.
Die meisten Zahnzusatzversicherungen haben Implantate mittlerweile auch in ihren Policen berücksichtigt. Aber auch hier ist die Vertragssituation bunt.

Ausführlichere Informationen dazu unter: Kosten für Kassenpatienten