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DGÄZ engagiert sich für junge Kollegen: Erstmals Förderpreis Young Esthetics
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Die DGÄZ schreibt erstmals ihren neuen Förderpreis „Young Esthetics“aus. Er soll die Motivation fördern, sich in der täglichen Arbeit mit der Ästhetische Zahnheilkunde auseinanderzusetzen und gleichzeitig junge Kollegen dazu veranlassen, bei ästhetisch relevanten Behandlungen auch eine entsprechende fotographische Dokumentation durchzuführen. „Der Förderpreis wird einmal jährlich verliehen“, erklärt Dr. Diether Reusch, Präsident der DGÄZ, „ er ist mit einem Geldpreis in Höhe von 2.500,- Euro und der kostenlosen Mitgliedschaft in der DGÄZ für zwei Jahre dotiert.“

Bewerben kann sich jeder Zahnarzt oder Zahntechniker, dessen Berufsausbildungsabschluss (Approbation oder Gesellenprüfung, ggf. entsprechende ausländische Abschlusszeugnisse) nicht länger als 5 Jahre zurückliegt. Eine Kopie der Approbationsurkunde oder des Gesellenbriefes muss der Bewerbung beiliegen.
Der Förderpreis ist nicht an die Mitgliedschaft in der DGÄZ gebunden.

Wolfgang M. Boer, Generalsekretär der DGÄZ: „Der Bewerber für den Förderpreis muss einen vollständig mit Bildern (Dias oder Digitalaufnahmen) und, bei prothetischen Arbeiten auch mit vollständigen Situations- und Arbeitsmodellen dokumentierten Fall vorlegen. Die Bilddokumentation muss die Ausgangssituation, die wichtigsten Arbeitsschritte und die Endsituation umfassen. Zusätzlich muss eine schriftliche Erläuterung der Therapieentscheidung und des Vorgehens vorgelegt werden. Insbesondere bei prothetischen Fällen muss das Funktionskonzept erläutert werden. Es muss ersichtlich sein, welche diagnostischen Daten erhoben wurden, welche Vorbehandlung (z.B. Hygienephase, PA-Behandlung, Funktionstherapie, etc.) durchgeführt und welche differenzialtherapeutischen Überlegungen der gezeigten Versorgung angestellt wurden.“

Bis zum 1. Oktober 2007 haben interessierte Zahnärzte und Zahntechniker Zeit, ihre Bewerbungsunterlagen vorzubereiten und einzusenden, diese sind erbeten an folgende Adresse: Sekretariat der DGÄZ, z. Hd. Herrn W.-M. Boer, Bilzstr. 5, 56457 Westerburg.

Nicht teilnehmen dürfen Mitglieder des Vorstandes, der Zertifizierungskommission, der Jury sowie bereits zertifizierte Spezialisten für Ästhetische Zahnheilkunde der DGÄZ. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Für Rückfragen: DGÄZ-Sekretariat, Tel.: 02663 / 916731, eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie es sehen können

Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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