Abstracts
| Deutscher Medizinrechtstag: Ökonomische Gesichtspunkte dürfen bei der Arzthaftung nicht ausgeblendet |
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KÖLN (juk). Jeder Kassenpatient hat jederzeit Anspruch auf adäquate
Behandlung, die Honorare der Ärzte sind aber streng gedeckelt. Bei
jeder Therapie müssen die Kollegen das Wirtschaftlichkeitsgebot
beachten. Haftungsrechtlich sind sie aber nur auf der sicheren Seite,
wenn sie stets das Optimale anbieten. Beim 6. Deutschen
Medizinrechtstag in Köln wurde jetzt heftig darüber diskutiert, wie
Juristen mit diesen Widersprüchen, die jeder Arzt aus dem Alltag kennt,
umgehen sollten. Ein Vorschlag: Der Sorgfaltsmaßstab, der in
Arzthaftungsprozessen von Richtern angewandt wird, könnte den
ökonomischen Zwängen angepaßt werden. Können Gesetze Ärzte dazu zwingen, Leistungen zu erbringen, für die sie nicht bezahlt werden? Diese provokante Frage stellte Professor Christian Katzenmeier von der Uni Köln. Ethisch ist das für die Kollegen keine Frage: Notwendige Behandlungen werden selbstverständlich jederzeit unabhängig von Honorarfragen in den Arztpraxen gemacht. Aber auch rechtlich ist klar: Wer eine Behandlung, etwa weil das Budget erschöpft ist, verweigert, kann erheblichen Ärger bekommen - zum Beispiel in Arzthaftungsprozessen. Eine andere, ebenso bittere Wahrheit: Ärzten drohen erhebliche Regresse, wenn sie das Wirtschaftlichkeitsgebot nicht beachten. Dieses Wirtschaftlichkeitsgebot könne den Arzt vor die Frage stellen, welcher Aufwand gerechtfertigt ist - und ob er bei einer wirtschaftlichen Behandlungsweise nicht Probleme mit seiner Sorgfaltspflicht bekomme, sagte Christian Katzenmeier. Es entstehe eine tiefe Kluft, wenn sich die Haftpflicht der Ärzte weiterhin an dem medizinisch Machbaren orientiere und das Optimale fordere, während das Sozialrecht Leistungen einschränke, weil sie unwirtschaftlich seien. Die Ärzte würden mit diesem Problem allein gelassen, weil einerseits die Gerichte in Haftungsprozessen derzeit ökonomische Sparzwänge nicht berücksichtigten, andererseits Patienten trotz Budgetierung einen Anspruch auf umfassende Behandlung innerhalb der GKV-Leistungspflicht haben. Ein möglicher Lösungsansatz, so Christian Katzenmeier, sei, den Sorgfaltsmaßstab, den Ärzte beachten müßten, in Gerichtsverfahren an die wirtschaftlichen Möglichkeiten anzupassen und falls nötig abzusenken. Ärzten würde so nicht mehr alles abverlangt, wenn sie dafür keine Vergütung bekämen oder ihnen ein Regreß drohe. Wichtig sei, daß sich die Rechtsprechung umorientiere, die momentan die Ressourcenknappheit außer acht lasse. Ein Gedanke, den Wolfgang Frahm, Richter am Oberlandesgericht Schleswig und dort befaßt mit Arzthaftungsrecht, in der Diskussion aufgriff. Zur Überraschung vieler Anwesenden räumte er ein, daß einem Arzt auf Dauer wohl eine Leistung, die er nicht vergütet bekomme, kaum abverlangt werden könne. "Wenn wir einen solchen Fall bekämen, würden wir das aufgreifen", sagte Frahm. Auch ökonomische Gesichtspunkte könnten bei der Bewertung, was ein Arzt in der Behandlung erbringen muß, eine Rolle spielen. Aufklärung über Leistungen, die gekauft werden können Für interessant hielt Wolfgang Frahm auch einen weiteren Vorschlag von Christian Katzenmeier: Ärzte könnten demnach verpflichtet werden, Patienten auf Leistungen hinzuweisen, die zwar nicht von der GKV bezahlt werden, aber aus eigener Tasche dazugekauft werden können. "Das wäre aber der Weg in die Zwei-Klassen-Gesellschaft", gestand Katzenmeier ein - aber haftungsrechtlich wären Ärzte durch den Hinweis auf das optimal Mögliche auf der sicheren Seite. Auf die problematischen Auswirkungen des Wirtschaftlichkeitsgebots ging auch Dr. Felix Welti, Privatdozent an der Uni Kiel, ein. Er sieht dabei aber vor allem die Krankenkassen in der Pflicht. Sie sollten von den Patienten gezwungen werden, eine erforderliche Behandlung immer zu zahlen - notfalls auf dem Klageweg. |
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 24. Juni 2008 ) |
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zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
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