Neue Beiträge Forum
zum PatientenforumRe:computerunterstütze Implantatplanung
21.05.12, 09:07 von Dr. Kai Zwanzig
Guten Tag, die medizinische Notwendigkeit legt immer noch der Arzt (weiter...)
Revisions-OP nach Nervläsion - Empfehlung für
20.05.12, 18:46 von Giny62
Hallo, nachdem ich nach ( vermutlich?)Nervverletzung im Unterkiefer bei (weiter...)
Re:Mysteriöse Schmerzen
19.05.12, 19:15 von Holsteiner
So, jetzt ist es sicher, dass die werkwürdigen Schmerzen an (weiter...)
- Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Neubewertungen führen nicht zur Aushebelung von Paragraph 5
- DGOI: 9. Jahreskongress mit neuem Konzept PraWissimo: Das Beste aus Praxis und Wissenschaft plus Update GOZ
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| Das Bonusheft. Es ist klein und unscheinbar, doch bares Geld wert. |
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Es kommt immer dann zum Einsatz, wenn man eine Krone, Brücke oder einen anderen Zahnersatz braucht. "Wer einen Zahnersatz benötigt, bekommt einen festen Zuschuss von seiner Krankenkasse. Der Zuschuss erhöht sich, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war und das mit seinem Bonusheft nachweist", sagt Heiko Kirsch, Sozialversicherungsexperte bei der Techniker Krankenkasse (TK). Regelmäßig heißt, dass Erwachsene einmal im Jahr zum Check-up gehen müssen, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zweimal. Bei diesen Kontrolluntersuchungen, für die keine Praxisgebühr fällig ist, wird überprüft, ob Zähne, Kiefer und Zahnfleisch intakt sind. Außerdem wird einmal im Jahr vorhandener Zahnstein entfernt. Heiko Kirsch: "Wer in den fünf Jahren vor der Behandlung bei den Kontrollterminen war und dafür einen Stempel im Bonusheft hat, bekommt auf den Festzuschuss einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Weitere 10 Prozent erhält, wer sogar in den letzten zehn Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war." Ein Beispiel: Auf einen kaputten Zahn soll im Mai 2006 eine Krone, die 230 Euro kostet. Der Festzuschuss der Krankenkasse beträgt 115 Euro, der Eigenanteil des Versicherten liegt ebenfalls bei 115 Euro. Ist das Bonusheft von 2001 bis 2005 lückenlos geführt, gibt es einen zusätzlichen Bonus von 20 Prozent. Der Festzuschuss der Krankenkasse erhöht sich somit auf 138 Euro. Hat man alle Stempel zwischen 1996 und 2005, dann erhöht sich der Bonus auf 30 Prozent und der Festzuschuss somit auf 149,50 Euro. Damit sinkt der Anteil, den der Versicherte leisten muss, um insgesamt 34,50 Euro. "Man sollte den Zahnarztbesuch deshalb nicht von einem Monat auf den nächsten verschieben. Bevor man sich versieht, ist ein Jahr herum und der Bonus ist dahin", so der TK-Experte. Die TK bietet deshalb einen kostenlosen Erinnerungsservice an. Auf Wunsch kann man sich über anstehende Untersuchungstermine wie die Zahn-Prophylaxe informieren lassen. Das Bonusheft bekommt man beim Zahnarzt. Hinweis an die Redaktionen: Weitere Texte und Fotos rund um das Thema "Die Zähne" enthält der aktuelle TK-Medienservice, der als kostenloser Download unter www.presse.tk-online.de zur Verfügung steht. |
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| Letzte Aktualisierung ( Samstag, 27. September 2008 ) |
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