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BSozG hat entschieden: Oligondontie keine Ausnahmeindikation im Sinne von § 28 Abs 2 Satz 8 SGB V
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Mit einem Urteil aus dem letzten Jahr hat das Bundessozialgericht klar gestellt, dass die Nichtanlage einiger Zähne (Oligodontie) keine Kostenübernahme einer Implantatbehandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen auslöst. Diese würde nur bei einer generalisierten Nichtanlage unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine konventionelle prothetische Versorgung ohne Implantate nicht möglich ist.
Zugrunde lag ein Fall von 8 fehlenden Zähnen im Oberkiefer und 5 fehlenden Zähnen im Unterkiefer.
Damit ist auch die Interpretation vom Tisch, dass auch die Nichtanlage der überwiegenden Anzahl der Zähne für eine Kostenübernahme "reicht". Die Frage ist natürlich, ob der Gesetzgeber das genauso im Sinn hatte, oder ob da noch eine Neuformulierung erfolgen wird.
Das Urteil können Sie hier herunterladen.
Letzte Aktualisierung ( Montag, 23. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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