Neue Beiträge Forum
zum PatientenforumFäden nicht vollständig gezogen?
14.03.10, 23:26 von Mary
Bei mir wurden vor vier Wochen Implantate gesetzt sowie ein (weiter...)
Re:Extreme Probleme mit Teleskopprothese
14.03.10, 21:12 von Suse
Hallo Renate, habe mir mal alle deine Beiträge durchgelesen. (weiter...)
Re:Implantat Hersteller
14.03.10, 18:08 von Klaus
wo wurde ein Beitrag gelöscht....liebe Gerda?
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| BSG-Urteil: genehmigter Heil- und Kostenplan auch für Zahnersatzbehandlungen im Ausland notwendig |
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Berlin, 30. Juni 2009 - Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichtes, demzufolge gesetzlich Krankenversicherte auch vor einer Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz: „Das Urteil ist gut und richtig. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung. Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse Planungs- und Kostensicherheit.“Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Behrenstraße 42 10117 Berlin |
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