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zum PatientenforumRe:Knochenschmerzen durch Implantate?
06.02.12, 20:04 von Hilda
Ergänzung Manches ist nicht ganz klar in meinem Bericht. Ich (weiter...)
Re:Röntgenkontrolle nach Setzen der Implis?
06.02.12, 19:48 von Franzi70
Danke Herr Dr. Wolf, ja, die Einheilung ist nach (weiter...)
Re:Röntgenkontrolle nach Setzen der Implis?
06.02.12, 19:23 von Dr. Wolff
Guten Tag, wenn alles in Ordnung ist, wird das durch (weiter...)
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| BSG-Urteil: genehmigter Heil- und Kostenplan auch für Zahnersatzbehandlungen im Ausland notwendig |
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Berlin, 30. Juni 2009 - Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichtes, demzufolge gesetzlich Krankenversicherte auch vor einer Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz: „Das Urteil ist gut und richtig. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung. Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam, vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse Planungs- und Kostensicherheit.“Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) Behrenstraße 42 10117 Berlin |
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man beim Fehlen der hinteren Zähne einer Zahnreihe von einer Freiend-Situation spricht? Da nach hinten hin keine eigene Zähne vorhanden sind, ist auch ein fester Zahnersatz durch eine Brücke nicht mehr möglich. Hier besteht allerdings durch den Einsatz von Implantaten die Möglichkeit, eine herausnehmbare Prothese zu vermeiden und auf festen Zähnen zu beissen. Mehr im Kapitel Zahnersatz-Alternatven. |




