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BSG-Urteil: genehmigter Heil- und Kostenplan auch für Zahnersatzbehandlungen im Ausland notwendig PDF Drucken E-Mail

Berlin, 30. Juni 2009 - Zum heutigen Urteil des Bundessozialgerichtes, demzufolge gesetzlich Krankenversicherte auch vor einer Zahnersatzbehandlung im Ausland einen Heil- und Kostenplan bei ihrer Krankenkasse einreichen müssen, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Jürgen Fedderwitz:  „Das Urteil ist gut und richtig. Das Bundessozialgericht hat klargestellt, dass bei Zahnersatzbehandlungen nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. 

Es kann nicht angehen, dass ausländische Zahnärzte deutsche Patienten ohne vorherige Zustimmung der Krankenkasse behandeln können, während der Vertragszahnarzt in Deutschland einen Heil- und Kostenplan einreichen muss. Das wäre ein klarer Fall von Inländerdiskriminierung. Für den Patienten ist es ohnehin immer ratsam,  vor der  Behandlung einen Heil- und Kostenplan zu haben. Nur dann hat er eine gewisse Planungs- und Kostensicherheit.“

Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV)
Behrenstraße 42
10117 Berlin
 
 

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