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BMG kündigt Weiterführung des Verordnungsverfahrens zur GOZ-Neu trotz "schwieriger Lage" an PDF Drucken E-Mail

Nach dem Vorliegen der Ergebnisse über die wesentliche Ursache der unterschiedlichen Schätzungen zu den finanziellen Auswirkungen des Referentenentwurfs anhand des Abgleichs der 50 umsatzstärksten GOZ-Leistungen wird mit den Beteiligten noch ein Gespräch zu führen sein. Danach ist über das weitere Vorgehen politisch zu entscheiden.“ – Dieses Zitat stammt aus dem Antwortschreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Marion Caspers-Merk, auf einen Brief des Bundeszahnärztekammer-Präsidenten Dr. Peter Engel zur Problematik der GOZ-Neu. 

Darin kündigt Caspers-Merk an, das Verordnungsverfahren weiterführen zu wollen. Ein weiteres Gespräch wäre nach Auffassung von Caspers-Merk dann sinnvoll, „wenn darin konkrete Möglichkeiten dargelegt werden, welche Kompromisslinien die BZÄK angesichts der von mir geschilderten schwierigen Ausgangsituation und der bekannten problematischen gesamtwirtschaftlichen Lage im Hinblick auf eine Weiterführung des Verordnungsverfahrens auf der Basis des Referentenentwurfes sieht.“ BZÄK-Präsident Engel hat dieses Schreiben erwidert und noch einmal festgestellt, dass der vorgelegte Referentenentwurf „in der aktuellen Fassung nicht akzeptabel“ sei, „da er fachlich fehlerhaft und ordnungspolitisch ungeeignet ist sowie nicht zuletzt betriebswirtschaftliche Grundprinzipien vernachlässigt“. Zur Frage des Kostenabgleichs stellt Engel in seiner Antwort richtig, dass die Analyse von BZÄK und KZBV nicht auf Schätzungen, sondern auf validen Daten und fundierten Berechnungen beruhen. Für das weitere Vorgehen versichert Engel, die BZÄK stehe dem BMG als „verlässlicher Partner bei allen gesundheitspolitischen Projekten zur Seite, insbesondere bei dem Vorhaben, die geltende GOZ zu novellieren“. Der vorgelegte Kritikkatalog sei als konstruktiver Ausfluss dieser Beraterrolle zu verstehen.
Insider gehen allerdings davon aus, dass ein überarbeiteter GOZ-Entwurf schon kurz nach Ostern ins Kabinett eingebracht werden müsste, um noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt zu werden. Dies scheint mit jedem Tag unwahrscheinlicher zu werden.
 
 

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