Abstracts
| BDIZ empört über KZBV-Patienten-Prospekt zu ZE-Festzuschüssen: Preisdumping bei Implantat-Versorgung |
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Bei Ersatz des Zahns 15 mit der Variante „andersartige Versorgung“
beispielsweise gibt die KZBV im Prospekt für ein Einzelzahnimplantat in
Regio 15 als Gesamtkosten – also für Honorar, Materialkosten des
Implantats und zahntechnische Leistungen nach BEB – „ca. 1.600 Euro“
an. Dies wird von den einzelnen implantologischen Verbänden als
„bewusst inszenierter Versuch der KZBV zum Preisdumping in der
Implantologie“ angeprangert. Der KZBV-Vorstand bereite damit, so die
Implantologen, aber auch die Kammern, bereits die Einbeziehung
bestimmter implantologischer Versorgungen in die ZE-Regelversorgung
nach Bema, die im Bundesausschuss Krankenkassen/Zahnärzte für dieses
Jahr zur Entscheidung anstehen soll, vor. Die Kritik an der KZBV-Patientenunterrichtung über die Festzuschuss-Kosten anhand von Beispielen geht in zweierlei Stoßrichtungen. Einmal werde versucht, Patienten mit dem genannten Gesamtpreisen zu verunsichern „und gegen die Zahnärzte aufzubringen, die versuchen, bessere Leistungen gerecht honoriert zu bekommen“, so ein Düsseldorfer Zahnarzt. Zum anderen beklagen die Fachverbände, besonders in der Implantologie, dass die KZBV „eigenmächtig völlig irreale Preise, zu denen Implantatversorgungen nicht zu erbringen sind, in die Welt setzt, ohne sich vorher mit den Fachleuten in Verbindung gesetzt zu haben“. Der BDIZ wirft dem KZBV-Vorstand vor, mit diesen „Zirka“-Werten im Ergebnis Fallpauschalen „zu provozieren“. Der Vorwurf des BDIZ als Berufsvertretung der Implantologen an die KZBV: „Dies geht weit über die vom BDIZ zur Abwendung des Bema Teil IV vorgeschlagene Einführung von Komplexgebühren hinaus. Aus der Sicht des Kassenpatienten wird ein Einzelzahn-Implantat, komplett versorgt, künftig nur rund 1.600 Euro kosten dürfen, weil die KZBV das als Körperschaft des öffentlichen Rechts so publiziert hat. Warum sollte dann noch ein Privatpatient mehr bezahlen?“ Daher sei, so die BDIZ-Forderung, die „Veröffentlichung von Bandbreiten ein Gebot des Schutzes der Kollegenschaft.“ Auch in den Zahnärztekammern wurde der „Alleingang der KZBV“, obwohl es sich bei den Berechnungsbeispielen für die gleichartigen oder andersartigen Versorgungen um frei nach GOZ kalkulierbare Privatbehandlungen handelt, die nicht in den Verantwortungsbereich der KZBV fallen, „mit Sorge betrachtet“. Allerdings bewertet man bei einzelnen Kammern die umstrittene „KZBV-Aktion nicht als ein Versehen“, sondern als „bewusste Aktion, um die Preise bei den Implantologen abzusenken, um so die Grundlage für die Bema-Einbeziehung der Implantologie zu schaffen“. Außerdem, so ein Kammerpräsident, wollte da die KZBV wohl „den Implantologen eine vor den Latz knallen“. Quelle: DZW |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 23. Juni 2008 ) |
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zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
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