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BD Kieferorthopäden informiert über das aktuelle LSG-Urteil zum Kollektivausstieg
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Das LSG Niedersachsen-Bremen hat in seinem schriftlichen Urteil zum Verfahren den grundsätzlichen Zahlungsanspruch der niedersächsischen Kieferorthopäden ohne Kassenzulassung bestätigt. Dies wird deutlich in der schriftlichen Urteilsbegründung, die dem BDK inzwischen zugestellt wurde.

Nach einigen einstweiligen Anordnungsverfahren im Jahr 2005 hatte es am 13. September 2006 in Celle ein Hauptsacheverfahren gegeben, dessen Ergebnis keinen Zweifel daran lässt, dass gesetzlich Versicherte ihre Ärzte nicht nur in Notfällen, sondern uneingeschränkt auch nach ihrem Zulassungsverzicht in Anspruch nehmen werden können und für die Behandlung ein direkter Vergütungsanspruch gegenüber den Krankenkassen besteht. Das Gericht hat zwar für Kieferorthopäden erhöhte Anforderungen formuliert, diese sind allerdings überwiegend allein durch die spezielle Durchführung und den Ablauf einer kieferorthopädischen Versorgung bedingt.

Demzufolge wurde zwar die Klage abgelehnt, da die Rechnungsstellung den Eigenanteil der Patienten zu berücksichtigen habe - weder im Gesetzeswortlaut noch in der Begründung sieht der BDK aber taugliche Hindernisse für einen kollektiven Zulassungsverzicht von Vertragsärzten. Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des BDK: „Das LSG sieht die ausgestiegenen Kieferorthopäden - als Kollektivverweigerer - als dem Vertragsarztsystem ‚nachverhaftet’ an mit Leistungserbringungsrechten und –pflichten wie z. B. Qualitätssicherung. Die prinzipielle Zulässigkeit der Inanspruchnahme der Behandlung nach SGB V ist nicht in Frage gestellt.“

Das aktuelle LSG-Urteil ist noch nicht rechtskräftig, eine Revision ist zugelassen, und der BDK wird diese durchführen. Die aus dem System ausgestiegenen Kieferorthopäden hätten mit viel Unterstützung von Patienten und Elterninitiativen die Grenze zwischen Kassenleistungen und den Möglichkeiten der modernen Kieferorthopädie deutlich werden lassen und sich für eine hohe und innovative Behandlung der Patienten gegen viel Widerstand eingesetzt, so Dr. Mindermann. Der BDK erachtet den gewählten Weg als notwendige Konsequenz aus der gesundheitspolitischen Entwicklung.

Für Rückfragen der Redaktionen:
Dr. Gundi Mindermann, BDK: Tel.: 030 / 27594843
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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