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Abrechnungshilfen Sinuslift
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GOZ-Pos. 309 (370 P): plastische Verschluß einer eröffneten Kieferhöhle
Kommentar: nicht abrechenbar im Zusammenhang mit einem Sinuslift, da Wundverschluss zur Grund-OP gehört!

GOZ-Pos. 413 (450 P): Chirurgische Maßnahmen zur Verbreiterung der unverschieblichen Gingiva und/oder zur Vertiefung des Mundvorhofes, je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet
Kommentar: Als Analogposition für das Einbringen einer Membran je Defektdeckung

GOÄ-Pos. 1467 (407 P): operative Eröffnung einer Kieferhöhle vom Mundvorhof einschließlich Fensterung
Kommentar: Die Gebührenpos. die beim Sinuslift die Präparation des Knochendeckels am ehesten beschreibt. Ggflls. mit Ä2254 kombinierbar.

GOÄ-Pos. 2254 (739 P): Implantation von Knochen
Kommentar: Abrechnung der Transplantation/Anlagerung des gesammelten Knochens aus dem OP-Bereich (Knochenfilter, Knochenkern der Implantatbohrung), bei örtlich getrennter Entnahmestelle: ä 2255.
Cave: Lt. BZÄK löst das Weiterverwenden von Bohrstaub bzw. die Entnahme von kleineren Knochenmengen aus der unmittelbaren Umgebung des Implantats keine eigenständige Gebührenposition aus!

GOÄ-Pos. 2255 (1480 P): Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne).
Kommentar: Entnahmestelle örtlich getrennt von der Implantationsstelle (sinnvoll, Entnahmeort bei der Rechnungsstellung anzugeben, vermeidet Rückfragen)!!
Implantationsorte entscheidend: Bei zwei Entnahmestellen und einer Implantationsstelle (z.B. eine Kieferhöhle) nur einmal abrechenbar! Bei einer Entnahmestelle und 2 Implantationsstellen (z.B. zwei Kieferhöhlen) zweimal berechnungsfähig!
Bei gesammelten Knochen aus dem OP-Bereich (Knochenfilter, Knochenkern der Implantatbohrung): Ä 2254!

GOÄ-Pos. 2386 (P): Schleimhauttransplantation -einschließlich operativer Unterminierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung
Kommentar: Als Analogposition für die Präparartion/Abheben der Schneiderschen Membran. Bei Einreissen ggflls.: Membran nach 413 analog plus Material.

GOÄ-Pos. 2442 (900P): Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbständige Leistung
Kommentar: das Einbringen von Fremdmaterialien (z.B. Knochenersatzmaterialien) kann über diese Position abgerechnet werden. Die Materialkosten können in Rechnung gesetzt werden. Die BZÄK bestätigt dies. Problematisch ist, wenn gleichzeitig Knochen implantiert wird. Hier kann nur eine der beiden Ziffern (i.dR. die höher wertige Position) in Ansatz gebracht werden.

GOÄ-Pos. 2677 (700 P): Submuköse Vestibukumplastik, je Kieferhälfte und Frontzahngebiet, als selbständige Leistung"
Kommentar: nur bei ausgedehnter zusätzlicher Weichteilpräparation ansetzbar. Nicht alleine bei Periostschlitzung. Wundverschluss gehört zur OP-Leistung

GOÄ-Pos. 2697 (350 P): Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet, als selbstständige Leistung
Kommentar: Membranfixierung durch Pins kann über diese Position abgerechnet werden. Verbrauchte Materialien (Pins, Einmalbohrer) ebenfalls.

GOÄ-Pos. 2730 (500 P): operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte und Frontzahngebiet
Kommentar: bei Implantatlagerbildung, Knochenglättung/Plateaubildung abrechenbar
Cave: Lt. BZÄK löst die Glättung des Alveoloarfortsatzes im Bereich des Implantatbetts keine eigene Gebührenposition aus!

GÖÄ-Pos. 1465 (P): Spülung der Kieferhöhle
Kommentar: nicht abrechenbar im Zusammenhang mit einem Sinuslift
Letzte Aktualisierung ( Montag, 29. September 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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