Abstracts
| Abrechnungshilfen Knochenaufbau |
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GOÄ-Pos. 2009 (100P): Entfernung eines fühlbaren Fremdkörpers Die Entfernung einer Membran ohne operative Freilegung kann über diese Ziffer abgerechnet werden GOÄ-Pos. 2010 (379P): Entfernung eines tiefliegenden Fremdkörpers Die Entfernung einer Membran durch operative Freilegung kann über diese Ziffer abgerechnet werden GOÄ-Pos. 2254 (739 P): Implantation von Knochen Kommentar: Abrechnung der Transplantation/Anlagerung des gesammelten Knochens aus dem OP-Bereich (Knochenfilter, Knochenkern der Implantatbohrung), bei örtlich getrennter Entnahmestelle: ä 2255. Cave: Lt. BZÄK löst das Weiterverwenden von Bohrstaub bzw. die Entnahme von kleineren Knochenmengen aus der unmittelbaren Umgebung des Imnplantats keine eigenständige Gebührenposition aus! GOÄ-Pos. 2255 (1480 P): Freie Verpflanzung eines Knochens oder von Knochenteilen (Knochenspäne). Kommentar: Entnahmestelle örtlich getrennt von der Implantationsstelle (sinnvoll, Entnahmeort bei der Rechnungsstellung anzugeben, vermeidet Rückfragen)!! Implantationsorte entscheidend: Bei zwei Entnahmestellen und einer Implantationsstelle (z.B. eine Kieferhöhle) nur einmal abrechenbar! Bei einer Entnahmestelle und 2 Implantationsstellen (z.B. zwei Kieferhöhlen) zweimal berechnungsfähig! Nicht neben GOÄ2253 und GOÄ2254 abrechenbar (BZÄK) Bei gesammelten Knochen aus dem OP-Bereich (Knochenfilter, Knochenkern der Implantatbohrung): Ä 2254 (Cave BZÄK, die die Abrechnung dieser Position nicht unterstützt). GOÄ-Pos. 2442 (900P): Implantation alloplastischen Materials zur Weichteilunterfütterung, als selbständige Leistung Kommentar: das Einbringen von Fremdmaterialien (z.B. Knochenersatzmaterialien) kann über diese Position abgerechnet werden. Die Materialkosten können in Rechnung gesetzt werden. Die BZÄK bestätigt dies. Problematisch ist, wenn gleichzeitig Knochen implantiert wird. Hier kann nur eine der beiden Ziffern (i.dR. die höher wertige Position) in Ansatz gebracht werden. GOÄ-Pos. 2677 (700 P): Submuköse Vestibukumplastik, je Kieferhälfte und Frontzahngebiet, als selbständige Leistung" Kommentar: nur bei ausgedehnter zusätzlicher Weichteilpräparation ansetzbar. Nicht alleine bei Periostschlitzung.Wundverschluss gehört zur OP-Leistung! GOÄ-Pos. 2697 (350 P): Anlegen von Drahtligaturen, Drahthäkchen oder dergleichen, je Kieferhälfte oder Frontzahngebiet, als selbstständige Leistung Kommentar: Membranfixierung durch Pins kann über diese Position abgerechnet werden. Verbrauchte Materialien (Pins, Einmalbohrer) ebenfalls. GOÄ-Pos. 2702 (300P): Wiederanbringen einer gelösten Apparatur (auch: .....Entfernung von Schienen oder Stützaparaten je Kiefer) Diese Position beschreibt nach §6 Abs. 1 GOZ annähernd das Entfernen von Pins, Nägeln, Osteosynthesematerial. Wird pro eingesetzter Membran(!) und nicht pro Pin abgerechnet. Nach Meinung der Redaktion von implantate.com sind theoretisch auch die Pos. GoÄ 2009/2010 (s.o.) oder GOÄ 2353 (185 P) Entfernung einer Nagelung aus kleinen Röhrenknochen (auch Drahtung, Verschraubung) als Analogpositionen denkbar. GOÄ-Pos. 2730 (500 P): operative Maßnahmen zur Lagerbildung beim Aufbau des Alveolarfortsatzes, je Kieferhälfte und Frontzahngebiet Kommentar: bei Implantatlagerbildung, Knochenglättung/Plateaubildung abrechenbar Cave: Lt. BZÄK löst die Glättung des Alveoloarfortsatzes im Bereich des Implantatbetts keine eigene Gebührenposition aus! |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 29. September 2008 ) |
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zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
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