Abstracts
| Abrechnungshilfen Implantation |
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GOZ Pos. 900 (540 P):Implantabezogene Analyse und Vermessung des Alveolorfortsatzes des Kieferkörpers und der Schleimhaut einschließlich metrischer Auswertung von Röntgenaufnahmen zur Festlegung der Implantatposition mit Hilfe einer individuelllen Schiene, je Kiefer Kommentar: Laborpositionen nicht vergessen (z.B. 402-1Miniplastschiene BEL II plus Modell, Materialien...) Laut BZÄK Konsensusauschuss: auch bei verschiedenen Implantatsystemen = Differenzialanalyse nur je Kiefer abrechenbar. Bei veränderter klinischer Situation durch präimplantologische chirurgische Eingriffe (z.B. zweizeitiger Sinuslift) erneut berechenbar, wenn sich hierdurch ode Notwendigkeit einer erneuten Analyse ergibt. GOZ Pos. 901 (480 P): Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat Kommentar: Einmalbohrersets können unproblematisch als Materialkosten in Ansatz gebracht werden GOZ Pos. 902 (90 P): Einsetzen ein Implantatschablone zur Überprüfung der Knochenkavität Kommentar: ggflls. auch mehrfach in Ansatz zu bringen GOZ Pos. 903 (480 P): Einbringen eines enossalen Implantats Kommentar: Implantatkosten sind in Ansatz zu bringen. Kommentar von implantate.com: für das Einbringen von Kurzzeit-Schraubenimplantaten dürfte diese Position ebenfalls, vielleicht zu einem reduzierten Faktor, anzuwenden sein. GOZ Pos. 904 (320 P): Freilegen eines Implantats und Einfügen von Sekundärteilen bei einem zweiphasigen Implantatsystem. Kommentar: Abrechenbar je Implantat und je Freilungsmaßnahme. Laut BZÄK Konsensusauschuss : die Leistung nach Geb.-Nr. 904 GOZ ist pro Implantatpfosten einmal berechnungsfähig.In Ausnahmefällen bei begründeter medizin. Indikation wiederholte Berechnung möglich. GOZ Pos. 905 (320 P): Auswechsel eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat. Kommentar: Abrechenbar je Pfosten und je rekonstruktiver Sitzung Nicht berechnungsfähig im Zusammenhang mit der GOZ Pos. 904 (da enthalten in der 904) Laut BZÄK Konsensusauschuss: Implantatposition, nicht Hilfsposition bei Suprakonstruktionen GOZ Pos. 906 (640 P): Präparieren eines Kiefers für subperiostale Gerüstimplantate einschließlich Abformung und Analyse des gewonnenen Modells, je Kiefer Kommentar von implantate.com: Es ist doch immer wieder erstaunlich,was laut Gebührenordnung als anerkannte Therapiemaßnahme gilt. GOZ Pos. 907 (320 P): Einsetzen eines subperiostalen Gerüstimplantats einschließlich Fixation Kommentar von implantate.com: Es ist doch immer wieder erstaunlich,was laut Gebührenordnung als anerkannte Therapiemaßnahme gilt. GOZ Pos. 908 (1100 P): Entfernen eines subperiostalen Gerüstimplantats Kommentar von implantate.com: Wenn die Restitutio punktemäßig besser bewertet ist als die Therapie, sollte man sich über die Therapie Gedanken machen..... GOZ Pos. 908 (90 P): Einbringen eines Nadelimplantats Kommentar von implantate.com: Ein weiterer Hinweis, dass die GOZ einer dringenden Überarbeitung bedarf. Vielleicht kann man über diese Position ja seine Implantfälle für den Tätigkeitsschwerpunkt zusammenkriegen. |
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| Letzte Aktualisierung ( Montag, 29. September 2008 ) |
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zum Implantologie-Forum für Ärzte/ZahnärzteRe:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl (weiter...)
Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext. (weiter...)
Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich (weiter...)
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