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Abrechnungshandbuch des BDIZ/EDI beschreibt in neuer Form die Implantologie
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Ab sofort ist das lang erwartete Abrechnungshandbuch des BDIZ/EDI verfügbar und wird an alle Vorbesteller nunmehr ausgeliefert. In den Monaten zwischen dem ursprünglich geplanten Erscheinungsdatum April 2004 und der jetzigen Fertigstellung liegen viele neue wichtige, die Implantologie betreffende Urteile und Verfahren, deren Aufnahme und Integration in das bestehende Werk zu rund 150 zusätzlichen Seiten gegenüber der Planung geführt hat. Mit nunmehr über 450 Seiten und 1,6 Kilogramm Gewicht bei einer Größe von ca. DIN A 4 ist das neue Abrechnungshandbuch Implantologie auch eine gewichtige Waffe gegen allerlei juristische Konflikte, die durch Unkenntnis oder Unachtsamkeit eine Praxis in Probleme bringen können.

Die umfangreichen Abrechnungsempfehlungen zu den jeweils reich bebilderten Therapieschritten legen besonderes Gewicht auf die selbständig abrechenbaren Leistungen. Die Autoren aus dem Kreis des Vorstandes des BDIZ/EDI haben mit juristischer und redaktioneller Unterstützung durch den Verbandsjustitiar, Dr. Thomas Ratajczak, und seine Anwaltskollegen auch eine umfangreiche Materialsammlung verschiedener Urteile zusammengestellt, um einem weiteren Dilemma der zahnärztlichen Implantologie entgegenwirken zu können: „ Die Privaten Krankenversicherungen sammeln hinsichtlich der Behandlung implantologischer Abrechnungsfragen einschlägige Rechtsprechung und werten sie in spezialisierten Abteilungen aus – den Zahnärzten aber stand ein solcher „Rechts-Service“ zum Schutz ihrer Ansprüche bisher nicht zur Verfügung.“ Diesem Missstand hilft der BDIZ/EDI nun mit dem neuen Abrechnungshandbuch ab. Die Kernsätze wesentlicher Urteile zu verschiedenen implantologischen Verfahren und Maßnahmen werden ebenso wie die GOZ- und GOÄ-Erläuterungen zusammenfasst - jeweils passend zu den Behandlungsschritten. „Wir haben bei unserem Buch auch darauf geachtet“, so Dr. Ratajczak, „dass alle zitierten Entscheidungen daraufhin überprüft wurden, ob sie in der von der Zahnärztekammer Nordrhein herausgegebenen Sammlung GOZ-Urteile enthalten sind, und dies dann auch vermerkt. Damit soll nicht nur der Nutzen für den Zahnarzt, der nicht ohne Weiteres Zugriff auf juristische Zeitschriften hat, erhöht werden, sondern auch dieser verdienstvollen Sammelarbeit der ZÄK Nordrhein unser Respekt bezeugt werden.“

Neben den regelmäßigen, auf Praxisnähe ausgerichteten juristischen Beiträgen im BDIZ konkret, den Eilmeldung per Rundschreiben und Schnellinformationen im Internet steht den Implantologen mit dem neuen Handbuch eine Unterlage zur Verfügung, die ein gutes Rüstwerk ist für potentielle Konfliktfälle in den implantologischen Praxen, wo Auseinandersetzungen mit den Privaten Krankenversicherungen leider von der Ausnahme zunehmend zur Normalität werden. „Wir raten dringend dazu“, so Verbandsvorsitzender Dr. Helmut B. Engels, „nicht unbedacht Schreiben an die PKV zu verfassen oder unüberlegt in Prozesse zu gehen, sondern sich vorher zu informieren, wo die derzeitige Rechtslage und auch ‚Stimmung’ hingeht. Und wir bitten noch einmal dringend darum, geplante Verfahren, die Auswirkungen auf die ganze Kollegenschaft haben können, vorher kurz mit uns zu besprechen – nur so können wir vielleicht verhindern, dass aus einem kleinen Einzelverfahren ein Grundsatzurteil wird, das die Implantologie weiter drangsaliert.“

Schriftliche Bestellungen können bereits jetzt an die Geschäftsstelle des BDIZ/EDI geschickt werden: BDIZ/EDI, Am Kurpark 5, 53177 Bonn.
Der Preis für Mitglieder beträgt 49.- €, für Nichtmitglieder 99.- € (plus 5 € Versandkosten).

Quelle: BDIZ/EDI
Letzte Aktualisierung ( Freitag, 20. Juni 2008 )
 

 
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Re:Zweiteingriff nach fehlgeschlagenem Sinuslift?
09.05.12, 09:46 von Borrmann
Ich würde jetzt auf Nummer "sicher" gehen. Als aller erstes AUFKLÄREN und DOKUMENTIEREN!! 1. Impl  (weiter...)

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08.05.12, 18:45 von ubauer
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Anfang März berichtete ich von einer Impl.-Lockerung nach ext.  (weiter...)

Re:Implantatsystem unbekannt -> Türkei
27.04.12, 15:55 von ZA Albrecht
Moin. Ohne unfreundlich klingen zu wollen - das wusste ich auch schon. Vielleicht frage ich  (weiter...)

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