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zum Patientenforumcomputerunterstütze Implantatplanung
16.05.12, 15:38 von Ulla
Meine private Zusatzversicherung, die lt. meinem Versicherungsvertrag bei Implantatbehandlung 85 (weiter...)
Re:Implantat - Scherereien
15.05.12, 23:22 von Jutta
Also da kann man ja eine Gänsehaut bekommen. Bist Du (weiter...)
Re:Klinik empfiehlt Langzeitprovisorium statt Implantaten
15.05.12, 20:56 von Gitta
Hallo Herr Dr. Zahedi, danke für Ihre Antwort. Ich habe (weiter...)
- Novellierung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ): Neubewertungen führen nicht zur Aushebelung von Paragraph 5
- DGOI: 9. Jahreskongress mit neuem Konzept PraWissimo: Das Beste aus Praxis und Wissenschaft plus Update GOZ
- Neue Wege in der Zahnarztausbildung am Uniklinikum Aachen
- Landesverband Bayern in der DGI am 21. April 2012 mit rund 300 Teilnehmern: Mit neuem Konzept zum Erfolg
| Ab dem ersten April gelten erweiterte Festzuschuss-Regelungen für Zahnersatz |
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Am 1. April 2006 tritt eine vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Änderung der Festzuschuss-Richtlinie für Zahnersatz in Kraft. Diese hat das Ziel, durch inhaltliche Klarstellungen die praktische Umsetzung der Richtlinie in der vertragszahnärztlichen Versorgung zu erleichtern. Sie bringt zudem eine Besserstellung der Versicherten bei der Erstattung von Zahnersatz durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Vergleich zur bisher gültigen Regelung mit sich. So können beispielsweise künftig auch so genannte Adhäsivbrücken – diese werden geklebt und gelten als Zahnsubstanz schonend – unabhängig vom Lebensalter von der Krankenkasse bezuschusst werden. Bisher konnten diese nur Patienten bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Dem Gesetzesauftrag in § 56 Abs. 2 SGB V entsprechend haben Zahnärzte und Krankenkassen im G-BA unter beratender Beteiligung von Patientenvertretern die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Versicherten ab dem 1. Januar 2005 Anspruch auf befundbezogene Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen haben. Die Festzuschüsse haben die bis Ende 2004 bestehende Regelung zur prozentualen Erstattung von Zahnersatz durch die GKV ersetzt. Der Gesetzgeber hat weiterhin vorgesehen, dass der G-BA Inhalt und Umfang der zahnärztlichen Regelversorgungen und entsprechender Festzuschüsse laufend überprüft und gegebenenfalls anpasst. Quelle: Bundesministerium für Gesundheit |
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| Letzte Aktualisierung ( Donnerstag, 19. Juni 2008 ) |
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